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Erste Energieausweise älterer Wohnhäuser werden dieses Jahr ungültig (FOTO)

Geschrieben am 18-01-2018

Berlin (ots) -

- Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien wird
neuer Energieausweis Pflicht
- dena empfiehlt aussagekräftigere Bedarfsausweise

Die ersten Energieausweise für ältere Wohngebäude werden Mitte des
Jahres ungültig. Sie haben eine Laufzeit von zehn Jahren und sind ab
Juli 2008 für Häuser mit einem Baujahr vor 1966 ausgestellt worden.
Hauseigentümer der betroffenen Gebäude müssen aber nur einen
aktuellen Energieausweis vorlegen, wenn sie ihr Haus in naher Zukunft
verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. Darauf verweist die
Deutsche Energie-Agentur (dena). Sie empfiehlt Hauseigentümern, die
einen neuen Energieausweis erstellen lassen wollen, sich an einen
qualifizierten Energieberater aus der Energieeffizienz-Expertenliste
zu wenden (www.energie-effizienz-experten.de). Bei der Wahl des
Energieausweises rät die dena zum Bedarfsausweis. Denn nur der ist
wirklich aussagekräftig.

Bedarfsausweis stellt energetischen Zustand genauer dar als
Verbrauchsausweis

Es gibt zwei Arten des Energieausweises: den Verbrauchs- und den
Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis legt lediglich die
Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre zugrunde, die stark vom
Verhalten der Bewohner abhängen.

Die dena empfiehlt deshalb den Bedarfsausweis. Zur Ausstellung
berechnet ein Energieberater anhand einer technischen Analyse aller
Gebäudedaten den Energiebedarf und dokumentiert den energetischen
Zustand des Gebäudes - unabhängig vom Nutzerverhalten. Dabei werden
die Qualität der Gebäudehülle - wie Fenster, Decken und Außenwände -
sowie der Heizungsanlage und des Energieträgers berücksichtigt. Der
energetische Zustand des Hauses sowie mögliche Sanierungsmaßnahmen,
mit denen der Zustand verbessert und der Wert der Immobilie
gesteigert werden kann, lassen sich so deutlich exakter darstellen.

Generell haben Eigentümer die Wahl zwischen einem hochwertigen
Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. Ausnahme: Ein Bedarfsausweis
ist verpflichtend für Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und
einem Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn sie nicht energetisch
saniert wurden.

Wohnhäuser mit Baujahr ab 1966 brauchen ab 2019 einen neuen
Energieausweis

Wohnhäuser mit Baujahr ab 1966 brauchen seit Januar 2009 einen
Energieausweis, wenn sie vermietet, verpachtet oder verkauft werden.
Das heißt, hier werden in etwa einem Jahr die ersten Ausweise
ungültig. Neubauten oder umfassend modernisierte Häuser benötigen
seit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002 am 1.
Februar 2002 einen Energieausweis, sodass in diesen Fällen die
Energieausweise bereits erneuert worden sind.

Weitere Infos zum Energieausweis unter: http://bit.ly/2lQ3O6o.

Zur Energieeffizienz-Expertenliste:
www.energie-effizienz-experten.de.



Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Raili Münke, Chausseestraße 128
a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 66 777-726, Fax: +49 (0)30 66 777-699, E-Mail:
muenke@dena.de, Internet: www.dena.de

Original-Content von: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), übermittelt durch news aktuell


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