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Westfalenpost: Ein beruhigendes Urteil / Kommentar von Rudi Pistilli zur Aufhebung des Freispruchs für die "Scharia-Polizei"

Geschrieben am 11-01-2018

Hagen (ots) - Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wird auf
viel Zustimmung stoßen. 2016 hatte das Landgericht Wuppertal sieben
Männer, die mit Warnwesten mit dem Aufdruck "Sharia-Polizei" durch
die Stadt liefen, freigesprochen. Groß war die Empörung. Nun müssen
sich die Richter erneut damit befassen. Laut BGH hat das Gericht in
Wuppertal fehlerhafte Schlussfolgerungen gezogen. Es habe sich auf
Grundlage des Paragrafen 3 Absatz 1 auf das Uniformverbot
konzentriert und nicht ausreichend die einschüchternde Wirkung
geprüft. Die Richter haben - so ärgerlich das im ersten Augenblick
auch klingt - einen Fehler gemacht. Das ist menschlich. Kein Fall ist
wie der andere, zig Faktoren müssen berücksichtigt werden. Da ist es
ermutigend zu wissen, dass das deutsche Rechtssystem sich solcher
Fehlerquellen bewusst ist und sie korrigieren kann. Natürlich muss
Fanatikern Einhalt geboten werden, das Recht in die eigene Hand zu
nehmen! Ein entsprechendes Urteil wäre wünschenswert. Eine
Absichtserklärung ist aber nun einmal keine schwere Straftat. Dass
sich die Justiz nicht dem Willen Dritter beugt, härter als es die
Gesetzeslage vorgibt gegen selbsternannte Sittenwächter vorzugehen,
ist beruhigend. Unser Rechtsstaat funktioniert.



Pressekontakt:
Westfalenpost
Redaktion

Telefon: 02331/9174160

Original-Content von: Westfalenpost, übermittelt durch news aktuell


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