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Baumängel, Unachtsamkeit, Folgekosten - Endabnahme des Neubaus: Das ist zu beachten

Geschrieben am 26-12-2017

Hamburg (ots) - Das Warten hat endlich ein Ende: Das Eigenheim ist
fertig, für den Einzug fehlt nur noch die Abnahme des Neubaus. Oft
zählt dies als letzte Chance, um Baumängel zu dokumentieren. Wenn der
Bauherr dabei unachtsam ist, können hohe Folgekosten entstehen. Die
Bauabnahme gehört zum Bauvorgang und bildet einen relevanten
Bestandteil. "Wer das Haus abnimmt, bestätigt, dass der Bauvertrag
eingehalten wurde. Deshalb ist eine gewisse Gründlichkeit äußerst
wichtig, allerdings auch sehr zeitintensiv", erklärt Stephan
Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de
(https://www.baufi24.de/).

Solange der Bauherr das neue Eigenheim nicht abgenommen hat, liegt
die Beweislast bei dem Bauunternehmer. Im Streitfall ist er dazu
verpflichtet zu beweisen, dass er fehlerfrei und vertragsgemäß
gearbeitet hat. "Falls Mängel nicht vom Bauherrn bemerkt werden, muss
dieser die Reparatur oder Nachbesserung aus eigener Tasche bezahlen",
so Scharfenorth weiter.

Was tun bei Mängeln?

In speziellen Fällen kann der Häuslebauer die Abnahme verweigern,
beispielsweise wenn größere Mängel vorhanden sind. In Folge dessen
muss er die letzte fällige Rechnung nicht bezahlen, da eine
vollständige Überweisung oft als rechtsverbindliche Abnahme gilt.
Bauherrn müssen die Fehler und Makel dokumentieren und sie in einer
bestimmten Frist schriftlich übermitteln.

Gewährleistungsfrist

Mit der Abnahme beginnt die vier- beziehungsweise fünfjährige
Gewährleistungsfrist, in der Handwerker verpflichtet sind alle
auftretenden Mängel zu beheben. Die Dauer hängt von der gesetzlichen
Regelung der Vertragsform ab: Verträge nach BGB (Bürgerlichem
Gesetzbuch) haben eine regelmäßige Verjährungsfrist von fünf Jahren,
Verträge nach VON (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
vier. Danach können Bauherrn die Gewährleistungsansprüche nur noch in
absoluten Ausnahmefällen durchsetzen, beispielsweise bei arglistiger
Täuschung. "Nicht jeder Häuslebauer kennt sich mit dem Thema 'Bauen'
aus. Deshalb empfehlen wir Fachleute, zum Beispiel unabhängige
Gutachter, bei der Abnahme miteinzubeziehen", sagt Scharfenorth.
Interessierte, die derzeit planen ein Haus zu bauen und noch nach
einer geeigneten Baufinanzierung suchen, erstellen sich ganz schnell
und einfach ihr individuelles Angebot unter
https://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/.

Über Baufi24

Baufi24.de ist mit mehr als drei Millionen Besuchern pro Jahr
eines der bekanntesten Webportale für private Baufinanzierungen.
Zukünftige Hausbesitzer bekommen hier weitreichende Informationen
rund um das Thema Baufinanzierung und Immobilienkauf/-bau zur
Verfügung gestellt. In seinem Leistungsportfolio vergleicht das
Unternehmen die Angebote von mehr als 300 Banken. Mehr als 1.000
zertifizierte Berater stehen den Kunden in einem Partnernetzwerk mit
Beratung und Expertise zur Seite. Weitere Informationen unter
https://www.baufi24.de/



Unternehmenskontakt:
Baufi24 GmbH
Stephan Scharfenorth,
Tel. +49 (0) 800 808 4000
E-Mail: redaktion@baufi24.de
Pressekontakt: Hasenclever Strategy, Walter Hasenclever,
Tel: +49 421 42 76 37 39, Mobil: +49 171 493 57 83,
E-Mail: wh@hasencleverstrategy.de

Original-Content von: Baufi24 GmbH, übermittelt durch news aktuell


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