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Deutsche Umwelthilfe gewinnt auch zweiten Prozess gegen das Bundesverkehrsministerium: VW-Dokument zu falschen CO2-Angaben bei 800.000 Pkw muss ausgehändigt werden

Geschrieben am 20-12-2017

Berlin (ots) - Verwaltungsgericht Berlin gab der DUH unter Vorsitz
der Gerichtspräsidentin recht - Bundesverkehrsminister Schmidt muss
der DUH das von der Volkswagen AG im November 2015 übermittelte
Dokument zu den seinerzeit eingestandenen falschen CO2-Werten bei
800.000 Fahrzeugen aushändigen - Seit über zwei Jahren hält das
Ministerium diese Unterlagen zurück - DUH-Geschäftsführer Jürgen
Resch wirft dem Bundesverkehrsministerium demokratiefeindliches
Verhalten vor - Antrag der DUH: Ehemaliger Bundesverkehrsminister
Dobrindt soll als Zeuge aussagen

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) muss der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) Einsicht in ein von der Volkswagen AG an das BMVI
übersandtes Dokument gewähren, mit der die Volkswagen AG im November
2015 falsche CO2-Werte bei 800.000 Fahrzeugen anzeigte. Dies
entschied die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin am gestrigen
19.12.2017 nach ausführlicher mündlicher Verhandlung (VG 2 K 236.16)
unter dem Vorsitz der Gerichtspräsidentin Erna Viktoria Xalter.

Die nach der letzten Entscheidung vom 30.11.2017 nun binnen eines
Monats zweite Verurteilung der beklagten Bundesrepublik Deutschland
zur Veröffentlichung von Unterlagen zum größten Industrieskandal der
deutschen Nachkriegsgeschichte kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch: "Abermals muss die Deutsche Umwelthilfe die Aufklärung
im Diesel-Abgasskandal auf dem Rechtsweg durchsetzen. Die mündliche
Verhandlung vor dem Berliner Gericht zeigte ein erschreckendes
Demokratiedefizit der beklagten Bundesregierung, die eine zur
Terminladung ergangene Anordnung des Gerichts ignorierte und in der
Verhandlung eingestand, Entscheidungen des Volkswagen-Konzerns nur
noch oberflächlich zu überprüfen. Selten wurde die Fernsteuerung
einer Regierung durch einen Industriekonzern so deutlich wie in
diesem Verfahren. Das Gericht attestierte dem Verkehrsministerium,
seit über zwei Jahren rechtswidrig die Herausgabe von Informationen
zu falschen CO2-Emissionen von 800.000 Pkw der VW AG zu verweigern."

In der mündlichen Verhandlung kritisierte die Gerichtspräsidentin,
dass sich das Verkehrsministerium - als nach dem
Umweltinformationsgesetz auskunftspflichtige Stelle - rechtliche
Bewertungen von Volkswagen ohne zureichende Prüfung zu eigen macht
und folglich alle von VW als "Betriebs- und Geschäftsgeheimnis"
deklarierten Unterlagen nur vollständig geschwärzt veröffentlicht.
Selbst Ländernamen, also Begriffe wie "Deutschland", "Europa" oder
"restliche Welt", wurden geschwärzt.

Am 4.11.2015 hatte Verkehrsminister Alexander Dobrindt in einer
Aktuellen Stunde des Deutschen Bundestages gegenüber Medienvertretern
mitgeteilt, dass die Volkswagen AG dem Ministerium Unterlagen
ausgehändigt hat, aus denen sich ergibt, dass die CO2-Emissionen von
Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat zu niedrig
angegeben worden sind. Betroffen seien 800.000 Autos, davon 98.000
Fahrzeuge mit einem Benzin-Motor. Die DUH begehrte daraufhin Einsicht
in die angesprochenen Unterlagen gemäß Umweltinformationsgesetz
(UIG). Zudem begehrte die DUH Einsicht in die dazu erstellten
Unterlagen durch das BMVI.

In den Monaten danach will die Volkswagen AG zu der Erkenntnis
gelangt sein, dass es doch keine unzutreffenden CO2-Angaben gegeben
habe und man sich vielmehr in einem zulässigen Toleranzrahmen bewegt
habe. Der Antrag der DUH dient der Aufklärung dieses Vorgangs.

Nachdem das BMVI den Antrag der DUH vom 5.11.2015 am 22.12.2015
abgelehnt hatte und auch der Widerspruch der DUH vom 12.1.2016 mit
Bescheid vom 1.4.2016 zurückgewiesen wurde, reichte die DUH am
2.5.2016 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch
das BMVI, ein.

Das VG Berlin gab der Klage der DUH am 19.12.2017 statt, sofern es
die Unterlagen angeht, die Volkswagen den Behörden übergeben hat. Die
Berufung wurde zugelassen.

Hinsichtlich der außerdem begehrten Unterlagen, die das BMVI
selbst erstellt hat, entschied das VG Berlin, die Sache unter einem
neuen Aktenzeichen fortzuführen. Die Vertreter des BMVI blieben auch
in der gestrigen Verhandlung dabei, keine eigenen Unterlagen aus der
fraglichen Zeit zu haben. Die DUH hat daraufhin beantragt, unter
anderem Alexander Dobrindt zu dieser Frage als Zeuge zu vernehmen.
Das Verwaltungsgericht wird darüber demnächst entscheiden.

"Abermals macht das Verwaltungsgericht deutlich, dass die
Informationsfreiheit der Öffentlichkeit grundsätzlich Vorfahrt hat,
selbst gegenüber den Interessen des Auto-Ministeriums", so
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in diesem Prozess vertrat.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, klinger@geulen.com

DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Pressesprecherin
030 2400867-21, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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