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Bundesverfassungsgericht: Was die NC-Entscheidung für Studieninteressierte bedeutet

Geschrieben am 19-12-2017

Hamburg (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass
die derzeitige Art der Studienplatzvergabe rund um das Medizinstudium
teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Nun muss der
Gesetzgeber innerhalb kurzer Zeit einen verfassungsmäßigen Zustand
herstellen. Die Entscheidung hat damit in Teilen Folgen für junge
Menschen, die sich für einen Studienplatz interessieren und kein
Traumabi von 1,0 bis 1,2 mitbringen.

Sebastian Ernsting, Geschäftsführer von MediStart, einer Agentur,
die Bewerber an Hochschulen vermittelt, sagt: "Die Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts ist richtig. Das grundsätzliche Problem
wird allerdings nicht beseitigt." Denn es gibt künftig nicht mehr
Studienplätze, sondern lediglich eine andere Verteilung. Damit ist
die Unsicherheit für Studienbewerber nicht beseitigt. "Wichtig ist
einen Plan B in der Tasche zu haben, wenn es weiterhin nicht mit dem
Studienplatz in Deutschland klappt," erklärt Ernsting. Konkret
bedeutet dies beispielsweise, sich auch im Ausland umzuschauen.
Vermittelt eine Agentur dann den Bewerber, behält dieser ein
kostenfreies Rücktrittsrecht, wenn es später noch mit einem
Studienplatz in Deutschland klappt.

Im vergangenen Sommersemester gab es knapp 20.000
Studienplatzbewerber allein für Medizin, aber nur rund 1.600
Zulassungen - und das trotz Ärztemangels in vielen Regionen. Dafür
gibt es EU-weit mittlerweile rund 60 Universitäten, die ein
Medizinstudium anbieten.

MediStart bietet als Vermittlungsagentur daher Kooperationen mit
Unis an, die deutsch- oder englischsprachige Medizin- und
Zahnmedizinstudiengänge im Angebot haben. Dazu gehören beispielsweise
Wien, Breslau (Polen), Vilnius (Litauen) oder auch die amerikanische
Privatuniversität auf Zypern. Ernsting: "Für diese Unis sind
Aufnahmeprüfungen bereits jetzt im Winter für Fast-Abiturienten in
verschiedenen deutschen Städten möglich, die Zulassung kommt dann bei
Bestehen bereits vor den Abi-Abschlussprüfungen - natürlich unter der
Voraussetzung, dass man im Frühsommer 2018 das Abi schließlich auch
besteht." Das Unternehmen berechnet dabei lediglich ein Honorar, wenn
es tatsächlich mit dem Studienplatz im Ausland klappt. Dies beträgt
eine Jahresstudiengebühr. MediStart nimmt keine Provisionen oder
Zahlungen von ausländischen Hochschulen oder Dritten an, da das
Unternehmen ausschließlich Interessen der Studienbewerber vertritt.
Und wer später doch noch eine Zulassung in Deutschland bekommt, kann
von seinem kostenfreien Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

Über das Unternehmen:

MediStart ist eine der führenden europäischen
Studienplatz-Agenturen und berät in Deutschland, Österreich und der
Schweiz Abiturienten, Studenten und ihre Eltern zum Studium in
Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin ohne Numerus clausus und
Wartezeit. Zu den MediStart-Beratern zählen renommierte
Hochschullehrer und erfahrene Studienplatzberater mit vielfältigen
Kontakten im In- und Ausland. Als 100%iges Tochter-Unternehmen der
UNIRAG Healthcare Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg ist
MediStart unabhängig von den Interessen in- und ausländischer
Hochschulen und damit ausschließlich dem Abiturienten selbst
verpflichtet. Die Qualität von MediStart ist durch deutsche
Rechtsanwälte geprüft. Aufnahmetests und entsprechende
Vorbereitungskurse werden von MediStart grds. in Deutschland und
Österreich organisiert. Die Teilnahme an den Info-Tagen ist
kostenfrei. Info-Blätter und persönliche Info-Termine können
reserviert werden unter www.medistart.de/kontakt oder Telefon +49 (0)
40 41343660.



Pressekontakt:
Adrian Kaiser, MediStart-Studienplatzberater
MediStart GmbH & Co. KG
Medizin-Studienplätze ohne NC & Wartezeit im EU-Ausland
Neuer Wall 50
D-20354 Hamburg, Deutschland
Telefon +49 (0)40 413 436 60
Telefax +49 (0)40 413 436 61
eMail: info@medistart.de
Internet: www.medistart.de

Original-Content von: MediStart | Medizin-Studium im Ausland ohne NC & Wartezeit, übermittelt durch news aktuell


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