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Richtig versichert im Ehrenamt (FOTO)

Geschrieben am 29-11-2017

Frankfurt (ots) -

Immer mehr Menschen in Deutschland engagieren sich freiwillig -
aktuell etwa 31 Millionen. Doch viele Helfer vergessen dabei ihre
eigene Absicherung. Die Experten der DVAG raten daher allen
Ehrenamtlern, ihren Versicherungsschutz zu überprüfen und
gegebenenfalls aufzustocken. Denn der gesetzliche Schutz ist nicht
immer gegeben.

Sportvereine, Kirchengemeinden oder soziale Initiativen -
ehrenamtliche Tätigkeiten werden immer beliebter. Mehr als 40 Prozent
der Deutschen über 14 Jahre engagieren sich derzeit freiwillig, so
das Ergebnis des letzten Freiwilligensurveys des Bundesministeriums
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Doch was passiert bei einem
Unfall oder wenn man selbst einen Schaden verursacht? Helfer sollten
ihren eigenen Schutz nicht vergessen - insbesondere, wenn die eigene
ehrenamtliche Tätigkeit nicht versichert ist. Die Experten der
Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) empfehlen deshalb allen
Ehrenamtlern, ihren Versicherungsstatus zu überprüfen und
gegebenenfalls aufzustocken. Oft ist es sinnvoll, eine private
Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Wer ist gesetzlich unfallversichert?

So vielfältig ehrenamtliches Engagement sein kann, so
unterschiedlich ist auch der Versicherungsschutz geregelt. Nur wer
sich unentgeltlich in Rettungsunternehmen oder Wohlfahrtsunternehmen
sowie bei Kommunen, im Bildungswesen, bei Kirchen oder in gesetzlich
geregelten Freiwilligendiensten wie etwa das Freiwillige Soziale Jahr
engagiert, ist in der Regel automatisch gesetzlich unfallversichert.
"Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten sich Ehrenamtler in jedem
Fall erkundigen, ob ihre Tätigkeit versichert ist - gesetzlich oder
über private Gruppenverträge des Trägers", mahnen die DVAG-Experten.

Im privaten Engagement kein gesetzlicher Unfallschutz

Wer sich allerdings außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fälle
engagiert und beispielsweise aus Eigeninitiative Flüchtlinge zu
privaten Ausflügen einlädt oder Kleiderspenden für Obdachlose sammelt
und diese dann verteilt, ist nicht gesetzlich versichert. "Kommt es
dabei zum Unfall, wird der erlittene Schaden auch noch zum
finanziellen Risiko, insbesondere bei dauerhaften Unfallfolgen wie
Invalidität", so die DVAG. Dabei gilt: Je schwerwiegender die
bleibenden gesundheitlichen Folgen eines Unfalls sind, desto
kostspieliger sind meist die späteren Ausgaben.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die gesetzliche
Unfallversicherung erst eine Rente zahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit
um 20 Prozent gemindert ist. Eine private Unfallversicherung hingegen
zahlt Beiträge meist schon bei einem niedrigeren Invaliditätsgrad
aus. Für reisefreudige Ehrenamtler gilt: Die private
Unfallversicherung schützt weltweit und rund um die Uhr. So wären
Helfer zum Beispiel auch beim Transport von Spenden in andere Länder
versichert.

Privater Haftpflichtschutz ist unerlässlich

Zudem sollte jeder Erwachsene - unabhängig vom freiwilligen
Engagement - eine private Haftpflichtversicherung abschließen, denn
wer Personen- oder Sachschäden an Dritten verursacht, kann dafür
haftbar gemacht werden. Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten sollte darauf
geachtet werden, dass diese auch explizit in der Police aufgeführt
sind.

Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)

Mit über 3.400 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die
Deutsche Vermögensberatung rund 6 Millionen Kunden zu den Themen
Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist Deutschlands größte
eigenständige Finanzberatung. Sie bietet umfassende und
branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite
Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz "Vermögensaufbau
für jeden!" Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden
Sie unter www.dvag.de



Pressekontakt:
Deutsche Vermögensberatung AG
Wilhelm-Leuschner-Straße 24
60329 Frankfurt
T: 069-2384-127
F: 069-2384-867
E: pressemeldung@dvag-presseservice.de
www.dvag.com

Original-Content von: DVAG Deutsche Vermögensberatung AG, übermittelt durch news aktuell


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