| | | Geschrieben am 15-06-2017 Vorsorge statt Nachsorge: Hohe Sicherheitsanforderungen an Bauwerke und Bauprodukte müssen erhalten bleiben
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 Berlin (ots) - "Die jüngste Brandkatastrophe hat einmal mehr
 gezeigt, dass die in Deutschland üblichen hohen Anforderungen an
 Gebäudesicherheit und Bauproduktensicherheit unbedingt erhalten
 bleiben müssen." Diese Auffassung vertrat heute in Berlin der
 Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie RA
 Michael Knipper mit Blick auf den Brand des Grenfell-Gebäudes in
 London. Die deutsche Bauindustrie verfolge deshalb mit höchster
 Sorge, dass die EU-Kommission in Deutschland harmonisierte
 europäische Normen durchsetzen wolle, die vielfach den bislang
 gültigen Anforderungen in Deutschland nicht gerecht würden. Dies
 betreffe u. a. auch den Nachweis des Glimmverhaltens von
 Wärmedämmstoffen, der künftig nicht mehr auf dem bisherigen Niveau
 geführt werden müsse.
 
 In Sachen Gebäudesicherheit und Bauproduktensicherheit habe sich
 der Gesetzgeber in Deutschland bislang stets dem Vorsorgeprinzip
 verpflichtet gefühlt, erklärte Knipper. Brandkatastrophen wie in
 London seien mit Blick auf die in Deutschland üblichen Anforderungen
 wie Verbot brennbarer Fassaden ab einer Höhe von 22 Metern,
 automatische Sprinkleranlagen, Feuerwehraufzüge, druckluftbelüftete
 Sicherheitstreppenhäuser und vieles mehr kaum vorstellbar. Umso
 wichtiger sei es, sich dem Trend zur Senkung von
 Sicherheitsanforderungen an Bauwerke und Bauprodukte
 entgegenzustellen.
 
 Bislang habe Deutschland die Sicherheitslücken in den europäischen
 Normen auf dem Wege der Nachnormung schließen können, erläuterte
 Knipper. Seit dem 14. Oktober 2016 sei es dem deutschen Gesetzgeber
 aufgrund eines EuGH-Beschlusses aber untersagt, die Lücken in den
 Landesbauordnungen und den zugehörigen Bauregellisten zu schließen.
 Inzwischen habe zwar das Bundesbauministerium von der EU-Kommission
 die Nachbesserung der Normen verlangt; allerdings bislang nur mit
 wenig Erfolg. Sollte dies auch weiterhin so bleiben, müsse
 Deutschland die Notbremse des Art. 8 Abs. 4 Bauproduktenverordnung
 ziehen, nach der das Inverkehrbringen und Verwenden von Bauprodukten
 eingeschränkt werden kann, wenn als Folge des Mangels in der Norm
 gravierende Bauwerkschäden bzw. eine direkte Gefährdung der Nutzer
 und der Umwelt zu befürchten seien.
 
 Knipper: "Die Bundesregierung ist aufgerufen, dem traditionellen
 deutschen Vorsorgeprinzip auch im europäischen Binnenmarkt Geltung zu
 verschaffen, damit die Planer und die Bauunternehmen, vor allem aber
 die privaten Bauherren, Mieter und Verbraucher in unserem Lande nicht
 das Nachsehen haben. Unsere Forderung: Vorsorge statt Nachsorge!"
 
 Experten gehen davon aus, dass derzeit 84 harmonisierte
 Europäische Normen hinter den bislang in Deutschland gültigen
 Anforderungen in den Landesbauordnungen und der Bauregelliste
 zurückbleiben.
 
 Auch im Internet abrufbar: www.bauindustrie.de
 
 
 
 Pressekontakt:
 Ansprechpartner: Dr. Heiko Stiepelmann
 Funktion: Leiter Kommunikation / Pressesprecher
 Tel: 030 - 21286 140, Fax: 030 - 21286 189
 E-Mail: Heiko.Stiepelmann@bauindustrie.de
 
 Original-Content von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, übermittelt durch news aktuell
 
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