| | | Geschrieben am 06-06-2017 Börsen-Zeitung: Gute und böse Aktionäre,
Kommentar zu Katar von Claus Döring
 | 
 
 Frankfurt (ots) - Nicht nur der islamistische Terror, auch die
 Machtkämpfe islamischer Staaten um die Vorherrschaft am Golf bedrohen
 die freie westliche Welt und ihre Werte. Die hierzulande bisher stark
 politisch geprägte Diskussion über Terrorabwehr erhält eine weitere
 Facette und sollte mit dem Katar-Boykott der arabischen Nachbarn eine
 breite wirtschaftspolitische Debatte auslösen über die Engagements
 der Golf-Staaten. Während die Auswirkungen der unter Führung von
 Saudi-Arabien verhängten Wirtschaftssanktionen angesichts der Größe
 Katars regional begrenzt bleiben dürften, müssen die Beteiligungen
 des katarischen Staatsfonds und der Herrscherfamilie an Banken und
 Industrieadressen neu bewertet werden. Dies wird nicht ohne Folgen
 für Finanzwelt und Unternehmen bleiben.
 
 Bis vor kurzem sind katarischen Investoren in Europa noch die
 roten Teppiche ausgerollt worden. In Deutschland zählen sie bei
 Deutscher Bank und Volkswagen zu den stabilen strategischen
 Aktionären. Jenseits der Frage, ob der Boykott sogar eines der
 reichsten Länder der Welt dazu zwingen könnte, sich aus finanziellen
 Gründen von einigen seiner Investments wieder zu trennen, müssen sich
 die Unternehmen ganz neue Gedanken über ihr Aktionariat machen. Sonst
 laufen sie Gefahr, unversehens zwischen die Fronten politischer
 Auseinandersetzungen zu geraten, wie einst Thyssenkrupp in Zeiten
 ihres iranischen Großaktionärs.
 
 Wie auch immer man den Vorwurf der Finanzierung islamistischen
 Terrors bewerten mag, der ja schon länger nicht nur gegen Katar,
 sondern auch gegen Saudi-Arabien erhoben wird: Unternehmen, an denen
 Fonds von Staaten beteiligt sind, die unter dem Verdacht der
 Terrorfinanzierung stehen, müssen sich dem Thema stellen. Es darf dem
 Vorstand einer deutschen Aktiengesellschaft nicht egal sein, ob mit
 den ausgeschütteten Dividenden indirekt auch Terror finanziert wird.
 
 Zwar kann sich kein Unternehmen und kein Vorstand seine Aktionäre
 einfach aussuchen oder sie gar in "gute" und "böse" Aktionäre
 kategorisieren. Doch ein klares Zeichen, dass Terrorunterstützer
 nicht zu den willkommenen Aktionären zählen und ihre Vertreter in
 Organen der Gesellschaft wie dem Aufsichtsrat keinen Platz haben, ist
 das Mindeste, was man von Managern erwarten darf, die sich bei
 anderer Gelegenheit ihrer ethischen Grundsätze rühmen. Auch den
 übrigen Stakeholdern sind Unterstützer des Terrorismus als
 Mitgesellschafter nicht zumutbar, egal aus welchem Land sie kommen.
 
 
 
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