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Neue Westfälische (Bielefeld): Diskussion um eine Reform des Wahlrechts Minderjährig, aber gleichberechtigt Miriam Scharlibbe

Geschrieben am 18-05-2017

Bielefeld (ots) - Die Forderung nach einem Wahlrecht ab 16 ist
nicht neu und dennoch berechtigt. 16-Jährige dürfen sich in
Deutschland in der Fahrschule anmelden. Mit 17 ist das begleitete
Fahren erlaubt. Warum sollte in dem Alter nicht auch die wichtigste
Bürgerpflicht wahrgenommen werden - begleitet durch politische
Aufklärung in Elternhaus und Schule? Jugendliche müssen sich stets
gegen den Vorwurf wehren, nicht an Politik interessiert zu sein.
Gleichzeitig wird ihnen das Recht zur Mitbestimmung verwehrt. In NRW
dürfen 16-Jährige zwar bei Kommunalwahlen wählen, nicht aber über
Bildungspolitik mitentscheiden, weil die Landessache ist. Absurd!
Schon einmal wurden Volljährigkeit und Wahlalter nach unten gesetzt -
ohne fatale Folgen für die Gesellschaft. Warum auch sollte ein
17-Jähriger weniger verantwortungsbewusst mit dem Wahlrecht umgehen
als ein 18-Jähriger? Und warum stellen wir die Frage nach der
politischen Reife nur bei Minderjährigen? Der Brexit, die Wahl Donald
Trumps zum US-Präsidenten und der Einzug der AfD in mehrere Landtage
- die vergangenen Monate haben bewiesen, dass auch volljährige
Menschen fatale Entscheidungen treffen können. Weil dieses Thema so
wichtig ist, darf es allerdings nicht im Wahlkampf verbrannt werden.
SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz punktete zu Beginn besonders bei
der Jugend. Dass die Sozialdemokraten gerade jetzt, nach drei
Niederlagen bei Landtagswahlen, die Debatte um das Wahlalter neu
platzieren, hat zumindest einen Beigeschmack.



Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de

Original-Content von: Neue Westf?lische (Bielefeld), übermittelt durch news aktuell


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