| | | Geschrieben am 04-05-2017 EANS-Hauptversammlung: Rath AG / Einberufung zur Hauptversammlung (mit Dokument)
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 Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
 Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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 Rath Aktiengesellschaft
 
 1015 Wien, Walfischgasse 14
 FN 83203 h / ISIN AT0000767306
 
 Einladung zur 28. ordentlichen Hauptversammlung
 
 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 1. Juni
 2017, um 10: 00 Uhr, in der Florido Lounge, Florido Tower,
 Floridsdorfer Hauptstraße 1, 1210 Wien stattfindenden Ordentlichen
 Hauptversammlung der Rath Aktiengesellschaft ein.
 
 TAGESORDNUNG
 
 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
 Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom
 Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2016
 2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
 Geschäftsjahr 2016
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
 das Geschäftsjahr 2016
 5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das
 Geschäftsjahr 2016
 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
 2017
 7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zum § 24
 8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zum § 4
 
 UNTERLAGEN_ZUR_HAUPTVERSAMMLUNG
 
 Folgende Unterlagen liegen ab 11.Mai 2017 zur Einsicht der Aktionäre
 in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 1015 Wien,
 Walfischgasse 14, Abteilung Investor Relations, auf:
 
 * Jahresabschluss mit Lagebericht,
 * Corporate-Governance-Bericht,
 * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
 * Vorschlag für die Gewinnverwendung,
 * Bericht des Aufsichtsrates
 jeweils für das Geschäftsjahr 2016;
 
 * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-8
 
 Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
 Abschrift   dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen, sowie der
 vollständige Text   dieser Einberufung und das Formular für die
 Erteilung und den Widerruf einer   Vollmacht, sind ab 11.Mai 2017
 außerdem im Internet (www.rath-group.com/IR/   Hauptversammlungen)
 zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung   aufliegen.
 HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
 Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
 die seit   mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
 Aktien sind, können   schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
 auf die Tagesordnung dieser   Hauptversammlung gesetzt und bekannt
 gemacht werden, wenn dieses Verlangen in   Schriftform spätestens am
 11.Mai 2017 der Gesellschaft ausschließlich an der   Adresse
 Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, zugeht.
 Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
 samt   Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft
 genügt die Vorlage   einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der
 bestätigt wird, dass die   antragstellenden Aktionäre seit mindestens
 drei Monaten vor Antragstellung   Inhaber der Aktien sind und die zum
 Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft   nicht älter als sieben
 Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen   an die
 Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
 verwiesen.   Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
 erreichen, können zu   jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
 Vorschläge zur Beschlussfassung samt   Begründung übermitteln und
 verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung   und einer
 allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
 der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
 dieses   Verlangen in Textform spätestens am 22.Mai 2017 der
 Gesellschaft entweder   postalisch an Walfischgasse 14, 1015 Wien,
 Abteilung Investor Relations, per   Telefax +43 1 513 44 27-2187 oder
 per E-Mail [ir@rath-group.com], wobei das   Verlangen in Textform,
 beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,   zugeht. Bei
 einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an   die
 Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
 § 87   (2) AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur
 Ausübung dieses   Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer
 Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,   die zum Zeitpunkt der Vorlage
 bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage   sein darf.
 Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
 auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.   Fragen,
 deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
 Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
 Textform   an die Gesellschaft übermittelt werden.   Jedem Aktionär
 wird auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
 Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen
 Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
 Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§
 109, 110   und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
 Gesellschaft www.rath-   group.com/IR/Hauptversammlungen zugänglich.
 NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG   Die
 Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
 des   Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
 Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
 Anteilsbesitz   am Ende des 22.Mai 2017 (Nachweisstichtag).   Zur
 Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
 Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
 Depotverwahrte Inhaberaktien   Für den Nachweis des Anteilsbesitzes
 am Nachweisstichtag genügt eine   Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
 die der Gesellschaft spätestens am   29.Mai 2017 ausschließlich unter
 einer der nachgenannten Adressen zugehen   muss.
 
 per Post:                                        Rath Aktiengesellschaft
 Investor
 Relations
 
 Walfischgasse 14
 A-1015 Wien
 per Telefax:                              +43 1 513 44 27-2187
 per E-Mail:                                   RathHV2017@nhp.at
 per SWIFT:                                  GIBAATWGGMS (Message Type MT598,
 
 unbedingt ISIN AT0000767306in Text angeben)
 
 Depotbestätigung gemäß § 10a AktG   Die Depotbestätigung ist vom
 depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem   Mitgliedstaat des
 europäischen Wirtschaftsraums oder in einem   Vollmitgliedstaat der
 OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
 
 * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
 Verkehr   zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes
 (SWIFT-Code), * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift,
 Geburtsdatum bei   natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
 Registernummer bei   juristischen Personen, * Angaben über die
 Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung   der
 Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer, *
 Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
 
 * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
 
 Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
 an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
 Nachweisstichtag, 22.Mai 2017 beziehen. Die Depotbestätigung wird in
 deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die
 Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
 Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
 deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
 Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
 VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
 der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
 bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
 teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
 Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
 einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
 mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Sofern die Vollmacht
 am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung nicht persönlich
 übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am Tag vor der
 Hauptversammlung bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen:
 
 Per Post:                                       Rath Aktiengesellschaft
 Investor
 Relations
 Walfischgasse
 14
 A-1015 Wien
 per Telefax:                             +43 1 513 44 27-2187
 Per E-Mail:                                  RathHV2017@nhp.at, wobei die
 Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
 Per SWIFT:                                  GIBAATWGGMS (Message Type MT598,
 
 unbedingt ISIN AT0000767306in Text angeben) Persönlich:
 bei Registrierung zur Hauptversammlung Ein Vollmachtsformular ist auf
 der Internetseite der Gesellschaft unter
 www.rath-group.com/IR/Hauptversammlungen abrufbar. Hat ein Aktionär
 seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es,
 wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
 dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser
 Erklärung gilt § 10a (3) AktG sinngemäß. Die vorstehenden
 Vorschriften über die Erteilung der Vollmachten gelten sinngemäß auch
 für deren Widerruf. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im
 Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
 Grundkapital der Gesellschaft EUR 10,905.000,00 eingeteilt in
 1,500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt
 eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
 Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die
 Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
 demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 1,500.000 Aktien. Übertragung
 der Hauptversammlung im Internet Eine Bild- oder Tonübertragung der
 Hauptversammlung erfolgt nicht.
 
 Wien, im April
 2017
 
 Der Vorstand
 
 Anhänge zur Meldung:
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 http://resources.euroadhoc.com/us/21NEmeKE
 
 Rückfragehinweis:
 Andreas Pfneiszl (ir@rath-group.com)
 
 Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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 Anhänge zur Meldung:
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 http://resources.euroadhoc.com/us/21NEmeKE
 
 
 Emittent:    Rath AG
 Walfischgasse 14
 A-1015 Wien
 Telefon:     +43 1 513 4427-0
 FAX:         +43 1 513 4428-87
 Email:       info@rath-group.com
 WWW:         www.rath-group.com
 Branche:     Feuerfestmaterialien
 ISIN:        AT0000767306
 Indizes:     WBI, Standard Market Auction
 Börsen:      Geregelter Freiverkehr: Wien
 Sprache:    Deutsch
 
 Original-Content von: Rath AG, übermittelt durch news aktuell
 
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