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Neue Westfälische (Bielefeld): Lohngleichheitsgesetz Notwendiges Übel Wolfgang Mulke

Geschrieben am 11-01-2017

Bielefeld (ots) - Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Der Slogan
bezog sich einst auf die Forderung, Leiharbeiter und Stammpersonal zu
denselben Bedingungen zu beschäftigen. Angebracht ist er jedoch auch,
wenn es um die gleiche Bezahlung von Männern und Frauen geht. Denn
damit hapert es bisher noch, wie verschiedene Studien zeigen. Dabei
müssen beide Geschlechter schon lange gleich behandelt werden. Es ist
nur folgerichtig, wenn der Gesetzgeber nun den Druck auf jene
Unternehmen erhöht, die diesen Grundsatz missachten. Die nun von der
Bundesregierung verabschiedete Regelung für mehr Transparenz bei
Löhnen und Gehältern ist ein notwendiges Übel. Sie bürdet die Firmen
mehr Bürokratie auf. Aber von einem Ende der Verhandlungsfreiheit bei
der Vergütung oder gar einem Eingriff in die Privatsphäre der
Beschäftigten durch die Veröffentlichung von Durchschnittsgehältern
kann nicht die Rede sein. Anderswo, insbesondere in
angloamerikanischen Ländern, gehen Erwerbstätige und Arbeitgeber ganz
selbstverständlich offen mit den Entgelten um. Ob das Gesetz aber die
von Familienministerin Manuela Schwesig erhoffte Wirkung zeitigt, ist
zweifelhaft. Denn der größte Teil der Lohnunterschiede zwischen
Männern und Frauen geht auf sachliche Gründe wie Teilzeitarbeit der
Frauen zurück. Noch mehr verliert das Gesetz durch den Kreis der
betroffenen Firmen. Es gilt erst ab einer Betriebsgröße von 200
Beschäftigten. Doch gerade bei kleinen und mittelgroßen Unternehmen,
von denen viele tariflich nicht gebunden sind, geht es eher ungerecht
zu als bei Konzernen.



Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de

Original-Content von: Neue Westf?lische (Bielefeld), übermittelt durch news aktuell


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