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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Verfassungsgericht bestätigt Kommunal-Soli Die Starken sind in der Pflicht Lothar Schmalen

Geschrieben am 30-08-2016

Bielefeld (ots) - Solidarität der Starken mit den Schwachen gehört
zu den Grundprinzipien einer demokratischen Gesellschaft. Der
Gedanke, dass wohlhabende Kommunen den notorisch unterfinanzierten
unter die Arme greifen sollen, ist deshalb angemessen. Es ist somit
nicht überraschend, dass das NRW-Verfassungsgericht dieses von der
Landesregierung in ein Gesetz gefasste Prinzip als verfassungskonform
eingestuft hat. Die betroffenen starken Kommunen - es liegen
auffallend viele in OWL - müssen sich jetzt damit abfinden. Dass
unter den zehn Städten, die das meiste Geld aus diesem Kommunal-Soli
bekommen, acht Ruhrgebietsstädte sind, ist kein Zufall. Das
Ruhrgebiet ist eben das Armenhaus des Landes. Die Großstädte dort
leiden unter besonderen sozialen Belastungen. Eines allerdings ist
auch klar: Dass Kommunen wie Verl, Halle und Harsewinkel - um nur die
drei größten Geber in OWL zu nennen - so stark sind, ist ebenso wenig
Zufall. Denn auch in diesen Kommunen fällt die Finanzkraft nicht vom
Himmel, sondern ist Ergebnis vernünftigen, effizienten und sparsamen
Wirtschaftens. Nicht zuletzt deshalb haben die Geber-Kommunen dieses
Solidaritätspaktes einen Anspruch darauf, dass die Nehmer-Kommunen
selbst auch besonders große Anstrengungen unternehmen müssen, um
finanziell wieder auf einen grünen Zweig zu kommen. Dies aber war in
der Vergangenheit bei manchen Großstädten im Ruhrgebiet nicht immer
der Fall. Die Nehmer-Kommunen sollten deshalb bei der
Haushaltssanierung noch strenger von der Kommunalaufsicht an die
Kandare genommen werden als solche, die - wie beispielsweise
Bielefeld - ihre Haushaltssanierung aus eigener Kraft schaffen
müssen.



Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de

Original Content von: Neue Westf?lische (Bielefeld), übermittelt durch news aktuell


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