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EANS-Hauptversammlung: AGRANA Beteiligungs-AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 02-06-2016

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Wien, FN 99489 h
ISIN AT0000603709

Einberufung der 29. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
29. ordentlichen Hauptversammlung
der AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft
am Freitag, dem 1. Juli 2016, um 11.00 Uhr,
im Raiffeisen Forum, 1020 Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1.

Tagesordnung

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für
die Gewinnverwendung und des vom Auf­sichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2015/2016

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Ge­schäftsjahr 2015/2016

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2015/2016

5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats

6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2016/2017

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 10. Juni 2016 auf
der Internetseite der Gesell­schaft unter www.agrana.com bzw.
www.agrana.com/ir/hauptversammlung zugänglich:

* Jahresabschluss, * Konzernabschluss mit zusammengefasstem
Lagebericht, * Corporate-Governance-Bericht, * Vorschlag für die
Gewinnverwendung, * Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das
Geschäftsjahr 2015/2016; * Beschlussvorschläge zu den
Tagesordnungspunkten 2 bis 6, * Formular für die Erteilung einer
Vollmacht, * Formular für die Erteilung einer Vollmacht an einen
Vertreter der IVA, * Formular für den Widerruf einer Vollmacht, *
vollständiger Text dieser Einberufung.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110, 118 und 119
AktG

Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
10. Juni 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1020
Wien, Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.Hd. Frau Mag. Gertraud
Wöber, Generalsekretärin, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu je­dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Be­gründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 22. Juni 2016 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (0)1 21137 12055 oder an 1020 Wien,
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, z.Hd. Frau Mag. Gertraud Wöber,
General­sekretärin, oder per E-Mail gertraud.woeber@agrana.com,
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Die Aktionärsei­genschaft ist durch die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeit­punkt
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übri­gen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegen­heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tages­ordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen ei­nen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer
längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie
bis 30. Juni 2016 bis 16.00 Uhr an den Vorstand, z.Hd. Frau Mag.
Gertraud Wöber, Generalsekretärin, per Telefax an +43 (0)1 21137
12055 oder per E-Mail gertraud.woeber@agrana.com, gestellt werden.

Anträge in der Hauptversammlung

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesord­nung
Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.

Informationen auf der Internetseite

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite
der Gesellschaft www.agrana.com zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich
nach dem Anteilsbesitz am Ende des 21. Juni 2016 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 28. Juni 2016
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,
nachzuweisen.

Per Post oder Boten: AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft z.Hd.
Frau Mag. Gertraud Wöber Generalsekretärin
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1020 Wien Per Telefax: +43 (0)1
8900 500 - 58 Per E-Mail: anmeldung.agrana@hauptversammlung.at; wobei
die Depotbestäti­gung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzu­schließen ist Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598,
unbedingt ISIN AT0000603709 im Text angeben)

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (BIC), *
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer
bei juristischen Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der
Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000603709, * Depotnummer bzw. eine
sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung
bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptver­sammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 21. Juni 2016 bezie­hen. Die Depotbestätigung wird
in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegen­genommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptver­sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person)
in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt wer­den können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft
ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post oder Boten: AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft z.Hd.
Frau Mag. Gertraud Wöber Generalsekretärin
Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1 1020 Wien Per Telefax: +43 (0)1
8900 500 - 58 Per E-Mail: anmeldung.agrana@hauptversammlung.at; wobei
die Depotbestäti­gung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzu­schließen ist Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com abrufbar. Sofern
die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
per­sönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 30. Juni
2016 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden
Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für
den Widerruf der Vollmacht.

UNABHÄNGIGER STIMMRECHTSVERTRETER

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfü­gung; hierfür
ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrana.com ein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap
vom IVA unter Tel. +43 1 8763343-30, Fax +43 1 8763343-39 oder E-Mail
michael.knap@iva.or.at.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft im Betrag von EUR 103.210.249,78
eingeteilt in 14.202.040 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. 25 Stückaktien
sind gemäß § 67 iVm § 262 Abs. 29 AktG für kraftlos erklärt. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 14.202.015 Stück.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Ak­tionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur
Behebung der Stimmkarten beginnt ab 10.00 Uhr.

Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder
Eintrittskarten noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurden,
werden gebeten, zur Hauptver­samm­lung einen amtlichen, gültigen
Lichtbildausweis mitzubringen.

Wien, im Juni 2016

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
AGRANA Beteiligungs-AG

Mag.(FH) Hannes Haider
Investor Relations
Tel.: +43-1-211 37-12905
e-mail:hannes.haider@agrana.com

Mag.(FH) Markus Simak
Public Relations
Tel.: +43-1-211 37-12084
e-mail: markus.simak@agrana.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: AGRANA Beteiligungs-AG
F.-W.-Raiffeisen-Platz 1
A-1020 Wien
Telefon: +43-1-21137-0
FAX: +43-1-21137-12926
Email: info.ab@agrana.com
WWW: www.agrana.com
Branche: Nahrungsmittel
ISIN: AT0000603709
Indizes: WBI, ATX Prime
Börsen: Präsenzhandel: Berlin, Stuttgart, Frankfurt, Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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