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Thüringische Landeszeitung: Klage abgewiesen - rechte der Opposition reichen aus / Leitartikel von Matthias Benkenstein zum BVG-Urteil zur Linken-Klage über mangelnde Oppositionsrechte im Bundestag

Geschrieben am 04-05-2016

Weimar (ots) - Die Opposition im Bundestag, bestehend aus Linken
und Grünen, kommt noch nicht mal auf 20 Prozent. Damit sind die
Parteien nicht stark genug, um bestimmte Rechte geltend zu machen.
Die Linke findet besonders ärgerlich, dass sie zusammen mit den
Grünen keine Normenkontrolle beantragen kann. Dabei geht es darum,
ein Gesetz des Bundestags vom Verfassungsgericht prüfen zu lassen.

Jetzt ist die Klage der Linken jedoch abgelehnt worden. Karlsruhe
findet, dass die Rechte der Opposition ausreichen - auch die Rechte
einer Opposition von noch nicht mal 20 Prozent. Die Demokratie der
Bundesrepublik hat sich aus Sicht der Richter bewährt, weshalb auch
keine Notwendigkeit gesehen wird, etwas am jetzigen System zu ändern.

Von der abstrakten Normenkontrolle einmal abgesehen: Die
Opposition trägt auch eine Mitschuld daran, dass sie nicht so
profiliert ist, wie sie sein könnte - selbst in personell geringerer
Stärke. Die Gegenseite braucht starke Persönlichkeiten, brillante
Redner und überzeugende politische Konzepte. Wenn es daran mangelt,
braucht sie sich nicht zu beschweren. Symptomatisch ist, dass gestern
wieder nur Gregor Gysi öffentliches Gehör fand - obwohl er sich doch
in die zweite Reihe zurückgezogen hatte.

Oder: Mit welchem Plan haben Linke und Grüne in der
Flüchtlingskrise von sich reden gemacht? So gesehen erinnert in
diesen Tagen eher die CSU an eine Oppositionspartei, obwohl sie doch
Teil der Großen Koalition ist - und auch die AfD, obwohl sie nicht im
Bundestag ist.

Nicht vergessen werden darf zuletzt, dass sich die Grünen
seinerzeit nicht angeschlossen haben, als die Linken die Klage
eingereicht hatten. Geschlossenheit sieht anders aus.



Pressekontakt:
Thüringische Landeszeitung
Chef vom Dienst
Norbert Block
Telefon: 03643 206 420
Fax: 03643 206 422
cvd@tlz.de


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