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Thüringische Landeszeitung: Ermittlöer gebremst - BKA-gesetz wird zu Recht geändert / Leitartikel von Matthias Benkenstein zum Karlsruher Urteil über die Verfassungsmäßigkeit des BKA-Gesetzes

Geschrieben am 21-04-2016

Weimar (ots) - Wenn es eine konkrete Terrorgefahr gibt, dürfen die
Bürger erwarten, dass etwas zur Abwehr geschieht. Das muss natürlich
rechtsstaatlich kontrolliert werden. Und genau dazu, wie das
vonstatten zu gehen hat, hat sich das Bundesverfassungsgericht nun
ausführlich geäußert.

Deshalb ist es gut, dass die Karlsruher Richter das BKA-Gesetz nun
teilweise für verfassungswidrig erklärten. Der Schutz der Wohnung,
also der Privatsphäre, darf nur in absoluten Ausnahmefällen den
Sicherheitsinteressen des Staates untergeordnet werden. Auch dürfen
die Daten aus einer Überwachung am Ende nicht zu ganz anderen Zwecken
bei einer Behörde im Ausland landen.

Grundsätzlich ist es jedoch weiterhin erlaubt, in ganz besonderen
Fällen Wohnungen zu verwanzen, sie mit Kameras auszuspähen oder
Computerdaten abzuschöpfen - und das ist gut so. Wenn es eine
konkrete Terrorgefahr gibt, dürfen die Bürger erwarten, dass etwas
zur Abwehr geschieht. Das muss natürlich rechtsstaatlich kontrolliert
werden. Und genau dazu, wie das vonstatten zu gehen hat, hat sich das
Bundesverfassungsgericht nun ausführlich geäußert. Vereitelt wurden
so bereits terroristische Gewalttaten durch die sogenannte
"Düsseldorfer Zelle" - vier Männer, die 2014 verurteilt wurden, weil
sie für Al-Kaida Anschläge in Deutschland geplant haben sollen. Dem
Innenministerium zufolge trugen die BKA-Ermittler dazu einen
entscheidenden Teil bei, indem sie Wohnungen abhörten und Verdächtige
beschatteten. Hätte damals ein Anschlag in Deutschland stattgefunden,
gäbe es wohl auch weniger Kritik an den Ermittlungsmethoden.



Pressekontakt:
Thüringische Landeszeitung
Chef vom Dienst
Norbert Block
Telefon: 03643 206 420
Fax: 03643 206 422
cvd@tlz.de


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