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Börsen-Zeitung: Zuzutrauen ist ihnen alles, Kommentar zu den Panama Papers von Bernd Wittkowski

Geschrieben am 05-04-2016

Frankfurt (ots) - Wer hierzulande nach den flächendeckenden
Luxemburg-Ermittlungen, von denen in den neunziger Jahren kaum eine
deutsche Bank oder Sparkasse verschont geblieben ist, noch in
größerem Stil Steuern hinterzogen oder Beihilfe dazu geleistet hat,
dem ist wirklich nicht zu helfen. Denn spätestens aufgrund der
damaligen breiten Berichterstattung musste jeder wissen, dass es in
Deutschland zwar zu den Volkssportarten gehört, Kapitalerträge am
Fiskus vorbeizuschaufeln, dass es sich dabei gleichwohl um einen
Straftatbestand handelt. Auf Unkenntnis oder fehlendes
Unrechtsbewusstsein kann sich niemand mehr berufen. Wer heute als
Steuerpflichtiger dieses Delikt - mittels Briefkastenfirmen oder wie
auch immer - begeht oder als Bankangestellter, Steuerberater oder
Anwalt dabei zu Diensten steht, der gehört deshalb bei
rechtskräftiger Verurteilung nicht nur wegen der Haupttat, sondern
strafverschärfend obendrein wegen Dummheit und Dreistigkeit
weggesperrt.

So viel Vorbemerkung soll sein, sonst gerät man ja schnell in
Verdacht, sich mit etwaigen Übeltätern gemeinzumachen. Davon
abgesehen gilt aber im deutschen Steuerrecht wie auch im Strafrecht
immer noch der Grundsatz "erst fragen, dann schießen". In Sachen
Panama Papers und gerade hinsichtlich der Rolle der angeblich
mindestens 28 deutschen Banken, die die Dienste der Kanzlei Mossack
Fonseca genutzt haben sollen, ist man auch mit Hilfe von Medien drauf
und dran, diese Regel umzudrehen. So lesen wir, Bundesjustizminister
Heiko Maas drohe deutschen Banken mit möglichen rechtlichen
Konsequenzen: "Wer sich da etwas zuschulden hat kommen lassen, der
wird sich vor einem deutschen Gericht verantworten müssen." Die
Banalität dieser Aussage ist hart an der Grenze zur Körperverletzung
in Tateinheit mit Beleidigung des Publikums.

In die gleiche Kategorie fällt die Ankündigung der
Staatsanwaltschaft München I, Verwicklungen der BayernLB in
Offshoregeschäfte prüfen zu wollen. Die Behörde will eruieren, ob
verfolgbare Straftaten vorliegen. Erst wenn dem so sein sollte,
würden Ermittlungen eingeleitet, wird ein Oberstaatsanwalt zitiert.
Danke für diese Klarstellung! Bei der Münchener Justiz weiß man ja
nie. Bis dato seien auf Basis der Panama Papers keine Anzeigen
eingegangen.

Und die BaFin? Sie prüft und stellt den Banken Fragen. Täte sie
das nicht, wäre sie als Finanzaufsicht denkbar ungeeignet.

Auch wenn es manche überraschen mag: Bisher liegt in puncto
Panamagate nichts Konkretes gegen deutsche Banken vor. Nur der
übliche Generalverdacht: Denen ist alles zuzutrauen.



Pressekontakt:
Börsen-Zeitung
Redaktion

Telefon: 069--2732-0
www.boersen-zeitung.de


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