| | | Geschrieben am 13-02-2016 "Santa P 2-Fonds": Musterverfahren gegen MPC beschlossen / Bremer Verbraucheranwälte erheben Prospekthaftungsklagen / Schiffsfonds-Anleger können sich kostengünstig KapMuG-Verfahren anschließen
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 Bremen (ots) - Das Landgericht Hamburg hat jetzt entschieden, in
 Sachen "Santa-P-2-Fonds" ein Verfahren nach dem sogenannten
 Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zu eröffnen. Dabei
 geht es nach Angaben der Bremer Rechtsanwaltskanzlei KWAG um
 Prospekthaftungsklagen gegen die Initiatoren des Fonds "Santa P 2".
 Das Hamburger Emissionshaus Münchmeyer Peter Capital AG (MPC) hatte
 den Dachfonds im Jahr 2007 aufgelegt, mit dem vier Containerschiffe
 finanziert worden sind. Der Fonds weist laut KWAG-Rechtsanwalt
 Jan-Henning Ahrens eine verheerende Bilanz aus: "Drei der vier
 Einschiffsgesellschaften haben bereits Insolvenz angemeldet." Das
 letzte verbliebene Schiff sei nur noch bis Ende März 2016
 verchartert, fahre aufgrund der niedrigen Charterraten aber auch
 nicht mehr kostendeckend. Die Anleger müssen nach Ansicht von Ahrens
 damit rechnen, dass ihr eingesetztes Kapital verloren ist oder dass
 auch die "mickrigen Ausschüttungen" irgendwann von einem
 Insolvenzverwalter zurückgefordert werden.
 
 KWAG vertritt inzwischen mehrere Hundert Santa-P-Anleger und hatte
 vergangenes Jahr beim Hamburger Landgericht zehn Anträge auf ein
 KapMuG-Verfahren eingereicht. Dabei geht es um die Frage, ob der
 Fondsprospekt Risiken verschleiert oder Tatsachen unterschlägt, die
 für die Anlageentscheidung von Bedeutung gewesen wären. Das
 Landgericht listet laut Ahrens in seinem Beschluss mehr als 15
 verschiedene Punkte auf, an denen der Prospekt fehlerhaft sein
 könnte. Nun werde das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg einen
 "Musterkläger" bestimmen, der dann - stellvertretend für alle
 Anleger, die sich anschließen - das weitere KapMuG-Verfahren führt.
 
 Ahrens: "Das hat gleich mehrere Vorteile: es müssen nicht mehr
 Hunderte Einzelverfahren geführt werden, man hat direkt eine
 Entscheidung eines Obergerichts, die nur noch vom höchsten deutschen
 Zivilgericht, dem Bundesgerichtshof (BGH), überprüft werden kann."
 Anleger können sich nach der Bestimmung des Musterklägers mit einer
 eigenen Klage anschließen oder ihre Schadensersatzforderung durch
 einen Rechtsanwalt lediglich "anmelden". Vorteil sei ein deutlich
 geringeres Kostenrisiko.
 
 Anders als bei einer Klage gegen einen Berater, der das Produkt
 verkauft hat, kommt es im Santa-P-Verfahren nicht darauf an, eine
 falsche Beratung beweisen müssen, sondern es geht allein um
 Rechtsfragen, die mit einem für alle Beteiligten identischen Prospekt
 zusammenhängen.
 
 Das Gesamtvolumen des Fonds beträgt laut Prospekt etwas mehr als
 230 Millionen Euro. Die geplante Laufzeit ist mit 16,25 Jahren ab
 Übernahme der Schiffe angegeben. Die Mindestzeichnungssumme betrug
 10.000 Euro. Der Gesamtmittelrückfluss wurde im Prospekt mit 234
 Prozent der Zeichnungssumme prognostiziert. Laut Rechtsanwalt Ahrens
 hat der MPC-Fonds bislang lediglich eine Ausschüttung in Höhe von
 7,25 Prozent der Zeichnungssumme getätigt.
 
 Kanzleiprofil:
 
 KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen
 mit Sitz in Bremen- gehört zu den größten ausschließlich im Bank- und
 Kapitalmarktrecht tätigen Anwaltskanzleien in Norddeutschland und
 zählt bundesweit zu den ersten Adressen in diesem Rechtsbereich. KWAG
 ist auf die Durchsetzung von Anlegerinteressen ebenso spezialisiert
 wie auf die Begleitung von Investitionsentscheidungen,
 Sanierungsgesprächen und Verhandlungen mit Banken für klein- und
 mittelständische Unternehmen. Daneben stellt die Kanzlei ihre
 juristischen Kompetenzen auch bei der anlegerfreundlichen
 Konzeptionierung von Finanzmarktprodukten zur Verfügung. KWAG
 positioniert sich ausschließlich und eindeutig an der Seite von
 Kapitalanlegern und Investoren. Die klare Orientierung am
 Anlegerinteresse und die langjährige umfassende Erfahrung im
 Wirtschafts- und Kapitalanlagerecht machen KWAG zu einem
 verlässlichen Partner für private und geschäftliche Mandanten, vor,
 während und nach wichtigen Anlageentscheidungen.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens, KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und
 Anlagerecht Ahrens & Gieschen, Lofthaus 4, Am Winterhafen 3a, 28217
 Bremen, info@kwag-recht.de, Tel.: 0421 520948-0, Fax: 0421 520948-9,
 ww.kwag-recht.de
 
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