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Kölner Stadt-Anzeiger: Heftiger Streit über liberalisiertes kirchliches Arbeitsrecht NRW-Bischöfe blockieren Wahl eines wiederverheirateten Geschiedenen zum Rektor der "Katholischen Hochschule NRW"

Geschrieben am 13-02-2016

Köln (ots) - Die Liberalisierung des Arbeitsrechts in der
katholischen Kirche im Jahr 2015 hat in einem ersten Stress-Test
heftigen Streit ausgelöst. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger"
(Samstag-Ausgabe) berichtet, scheiterte die Wahl eines neuen Rektors
für die "Katholische Hochschule NRW" (KatHO) am mehrheitlichen
Einspruch der fünf NRW-Bistümer, die Gesellschafter der bundesweit
größten katholischen Wissenschaftseinrichtung mit mehr als 4600
Studierenden sind. Treibende Kräfte des Vetos waren nach Angaben der
Zeitung der Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Woelki, und sein
Generalvikar Dominik Meiering. Sie bewerteten Scheidung und
Wiederheirat des Kandidaten als schwerwiegenden Verstoß gegen die
Loyalitätspflicht kirchlicher Mitarbeiter. Diese ist in der 2015
reformierten "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" (GO) geregelt,
einer Art Gesetz der Kirche für deren Beschäftigte. Auf Kölner
Betreiben weigerte sich der Verwaltungsrat der Katholischen
Hochschule, das in deren Statuten vorgesehene Einvernehmen über die
Personalie herzustellen. Um Schaden von der Hochschule und sich
selbst abzuwenden, zog der Betroffene sich daraufhin aus dem
Verfahren zurück. Nur dies verhinderte offenbar einen offenen
Schlagabtausch zwischen Kirche und Hochschule, aber auch das
Zutagetreten massiver Differenzen unter den Bischöfen über die
Auslegung der GO sowie über die Freiheit der Wissenschaft und der
Hochschul-Selbstverwaltung. Der amtierende KatHO-Rektor, Peter
Berker, warf den Bischöfen einen unrechtmäßigen, "völlig
unstatthaften" Eingriff in die Autonomie der Hochschule vor und
sprach zudem von einer "Machtdemonstration", mit der die Bischöfe das
Vertrauen in ihr eigenes neues Arbeitsrecht zerstörten. "Die Bischöfe
haben sich mit ihrem Arbeitsrecht auf einen neuen Weg begeben,
kriegen nun schwere Beine und kommen selber mit den Stolpersteinen -
auf Kosten ihrer Mitarbeiter", kritisierte Berker. Die Reform des
kirchlichen Arbeitsrechts sollte unter anderem verhindern, dass
Mitarbeiter in einer homosexuellen Partnerschaft oder einer zweiten
Zivilehe berufliche Konsequenzen bis hin zur Entlassung befürchten
müssen. Woelki hatte damals lobend von einer Anpassung kirchlicher
Normen an veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen gesprochen
und besonders hervorgehoben, dass die GO-Novelle zwingend eine
Einzelfallprüfung vorsieht. Wie der aktuelle Konflikt zeigt, kann
diese Klausel nach bischöflichem Ermessen aber sehr wohl zulasten
betroffener Mitarbeiter ausgelegt werden. "Wie viel Pharisäertum
wollen wir uns eigentlich in der Kirche leisten?", sagte Berker zu
dem konkreten Fall. Auf Anfrage des "Kölner Stadt-Anzeiger" wollte
das Erzbistum Köln dazu keine Stellung nehmen und verwies auf die
Vertraulichkeit von Personalangelegenheiten. Die gleiche Auskunft
gaben die Bistümer Münster und Essen. Dessen Sprecher Ulrich Lota
bestätigte immerhin, dass es "über die individuelle Anwendung der
Grundordnung zu kontroversen Diskussionen zwischen den
Gesellschaftern gekommen ist" - eine Anspielung darauf, dass das
Votum nach Stadt-Anzeiger-Informationen mit 4:1 Stimmen erging.



Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Newsdesk
Telefon: 0221 224 3149


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