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EANS-Adhoc: Atrium European Real Estate Limited / Angebot zur Streitbeilegung

Geschrieben am 19-01-2016

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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Sonstiges
19.01.2016

Angebot zur Streitbeilegung

Jersey, 19. Jänner 2016: Atrium European Real Estate Limited (die
"Gesellschaft") (VSE/Euronext: ATRS), ein führender Eigentümer,
Betreiber und Entwickler von Einkaufszentren und
Einzelhandelsimmobilien in Zentral- und Osteuropa und
Konzernobergesellschaft der Atrium Gruppe, gibt die Beilegung des in
den Niederlanden von der ,,Stichting Atrium Claim" angestrengten
Gerichtsverfahrens und den Abschluss einer Vereinbarung betreffend
die Einrichtung eines Entschädigungsfonds bekannt, durch den
Rechtsstreitigkeiten, welche derzeit vor Zivilgerichten in Österreich
geführt werden, als auch Ansprüche aus Privatbeteiligtenanschlüssen
in Strafverfahren beigelegt werden sollen. An der Vereinbarung sind
die Meinl Bank AG und Rechtsanwälte der Stichting (unter anderem ein
Anwalt, der bestimmte österreichische Kläger vertritt) beteiligt.
Stichting beansprucht für sich, die Interessen gegenwärtiger und
ehemaliger Anleger zu vertreten, welche zwischen 2002 und 2007
Zertifikate erworben haben, als die Gesellschaft als Meinl European
Land Limited bekannt war, vor der Funktionsperiode sämtlicher
derzeitiger Führungskräfte und Vorstände.

Die Vereinbarung bietet den daraus berechtigten Anlegern die
Möglichkeit einer Entschädigung durch den Entschädigungsfonds. Obwohl
die Gesellschaft nach wie vor der Meinung ist, dass die in den
österreichischen Zivilverfahren gegen die Gesellschaft geltend
gemachten Ansprüche jeder Grundlage entbehren, werden im Namen von
Anlegern in diesen Verfahren Schäden aufgrund angeblich falscher oder
unvollständiger Erklärungen in Veröffentlichungen von Meinl European
Land erhoben. Die Gesellschaft hat sich an der Vereinbarung
beteiligt, um für ihre Aktionäre nachteilige Altlasten hinter sich zu
lassen, die einen erheblichen Zeitaufwand für das Management sowie
damit verbundene Rechtsberatungsgebühren und Kosten verursachen,
indem sie all jenen, die Gerichtsverfahren führen und sich dem
Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen haben, die
Gelegenheit bietet, eine umfassende Lösung zu erzielen.

Gemäß der heute bekannt gegebenen Vereinbarung können die daraus
berechtigten Anleger eine Entschädigung erhalten, die auf Basis einer
einheitlichen Berechnungsmethode errechnet wird, die auf der
Internetseite der Stichting - www.atriumclaim.com - detailliert
erklärt wird und Faktoren wie erhaltene Dividenden, derzeitige
Beteiligung, Zeitpunkt und Gesamtbetrag der Investition
berücksichtigt. Alle berechtigten Anleger werden von der Gesellschaft
aufgefordert, die auf dieser Internetseite zur Verfügung gestellten
Informationen genau durchzulesen und Beratung von einem entsprechend
qualifizierten Berater in Anspruch zu nehmen, um dann ihre eigene
Entscheidung zu treffen, ob sie sich der Vereinbarung anschließen.
Diejenigen, die sich für die Annahme der Entschädigung auf Basis der
heute bekannt gegebenen Vereinbarung entscheiden, werden die gemäß
der in der Vereinbarung dargestellten Berechnungsmethode berechnete
Zahlung erhalten. Um teilzunehmen, müssen die berechtigten Anleger
ein Online-Formular ausfüllen und übermitteln und bestimmte
Informationen hinsichtlich ihrer Ansprüche erteilen.

Obwohl zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar ist, wie viele Anleger ein
Angebot unterbreiten werden, an der Vereinbarung teilzunehmen, ist
die Gesellschaft der Meinung, dass es wichtig ist, ernsthafte
Bemühungen zur endgültigen Lösung dieser langjährigen Themen zu
unterstützen. Die maximale Haftung der Gesellschaft aus der
Vereinbarung beträgt etwa EUR 32 Millionen (inklusive Kosten), jedoch
wird der tatsächliche Betrag im Laufe der Zeit ermittelt werden und
von der Anzahl der Anleger, die daran teilnehmen, abhängen.

Die Gesellschaft ist zuversichtlich, dass die in Frage kommenden
Anleger sich an diesem Verfahren beteiligen werden. Hinsichtlich
jener, die sich entscheiden, weiter gerichtlich gegen die
Gesellschaft im Zusammenhang mit diesen Altlasten vorzugehen, hält
die Gesellschaft an ihrer Überzeugung fest, dass die gegen sie
gerichteten Ansprüche jeder Grundlage entbehren und sie sich
weiterhin in sämtlichen Verfahren mit allen Kräften verteidigen wird.

Weitere Informationen: FTI Consulting Inc.:
+44 (0)20 3727 1000 Richard Sunderland / Claire Turvey
atrium@fticonsulting.com

Rückfragehinweis:
For further information:
FTI Consulting Inc.:
+44 (0)20 3727 1000
Richard Sunderland
Claire Turvey
Richard.sunderland@fticonsulting.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Atrium European Real Estate Limited
Seaton Place 11-15
UK-JE4 0QH St Helier Jersey / Channel Islands
Telefon: +44 (0)20 7831 3113
Email: richard.sunderland@fticonsulting.com
WWW: http://www.aere.com
Branche: Immobilien
ISIN: JE00B3DCF752
Indizes: Standard Market Continuous
Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange
Sprache: Deutsch


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