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Zur Erbschaftsteuerreform - vbw: Ausländisches Besteuerungsniveau darf nicht überschritten werden

Geschrieben am 19-01-2016

München (ots) - Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft
e. V., der BDI - Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. und die
Beratungs- und Prüfungsgesellschaft Deloitte veröffentlichen in einer
Schriftenreihe Analysen zur Erbschaftsteuerreform. Der jetzt
erschienene Band stellt für elf nach wirtschaftlicher Bedeutung und
Nähe zu Deutschland ausgewählte Länder das Erbschaft- und
Schenkungsteuerrecht kurz dar. Im Mittelpunkt stehen dabei Regelungen
zur Bewertung und Begünstigung von Betriebsvermögen.

Die Analyse zeigt: Bis auf Polen und Luxemburg kennen alle
untersuchten Länder - sofern die Steuer überhaupt erhoben wird -
spezifische Verschonungsregelungen für Unternehmensvermögen. Darüber
hinaus wird zum Teil durch niedrige Wertansätze für Betriebsvermögen
dieses bereits begünstigt. Die Verschonungsregelungen reichen von
Stundung (USA) über deutliche Steuersatzermäßigungen (Schweiz) bis
hin zur vollständigen oder anteiligen Steuerbefreiung beziehungsweise
entsprechendem Abschlag von der Bemessungsgrundlage (Italien,
Frankreich, Niederlande, Großbritannien). Nach Schweden hat
zwischenzeitlich auch Österreich die Erbschaftsteuer vollständig
abgeschafft. Dazu vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: "Für
diese Länder ist klar, dass es im eigenen Interesse liegt, in
Betrieben eingesetztes Vermögen dort auch über Generationen hinweg
arbeiten zu lassen. Diese Erkenntnis sollte sich auch bei allen
politischen Entscheidungsträgern in Deutschland durchsetzen."

Brossardt macht deutlich, dass gerade für Familienunternehmen mit
internationalen Standorten das Zusammenwirken der
Erbschaftsteuerreglungen in den jeweiligen Ländern mit der deutschen
Erbschaft- und Schenkungsteuer eine besondere Rolle spielt. Denn die
Höhe der Steuerbelastung ergibt sich aus diesem Zusammenspiel. "Wir
müssen die anstehende Reform nutzen, um Nachteile für den Standort
Deutschland zu beseitigen. Das ausländische Besteuerungsniveau darf
nicht überschritten werden. Ansonsten droht eine Abwanderung von
Familienunternehmen oder vielfach ein Verkauf an große nationale und
internationale Kapitalgeber. Das würde die deutsche
Unternehmenslandschaft zu unser aller Nachteil fundamental verändern.
Deshalb brauchen wir eine weitgehende und praxistaugliche deutsche
Verschonungsregelung für weltweites Unternehmensvermögen."

Alle bislang erschienenen Bände der Schriftenreihe finden Sie
unter www.vbw-bayern.de/schriftenreihe-erbschaftsteuerreform



Pressekontakt:
Kontakt: Michael Reithmeier, 089-551 78-372,
michael.reithmeier@ibw-bayern.de, www.vbw-bayern.de


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