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Ostthüringer Zeitung: Landesrechnungshof prüft erstmals Industrie- und Handelskammern in Thüringen. Und trifft auf Widerstand.

Geschrieben am 04-09-2015

Gera (ots) - Premiere mit Hindernissen: Der Landesrechnungshof
will erstmals die Finanzen der drei Industrie- und Handelskammern in
Thüringen durchleuchten. Doch nur Gera ist bereit dazu. Erfurt und
Suhl sperren sich, berichtet die Ostthüringer Zeitung
(Freitagausgabe).

"Sie bestreiten unser Prüfungsrecht", bestätigte
Rechnungshof-Sprecher Dirk Mammen auf Anfrage der Zeitung.
Rechnungshof-Präsident Sebastian Dette zeigte sich verwundert über
diesen Vorgang. Es sei das erste Mal überhaupt, dass sich jemand
einer Rechnungshof-Prüfung verweigere. "Wir werden das durchsetzen",
kündigte Dette gegenüber OTZ an.

Beide Häuser - Erfurt und Suhl - hätten die Gesprächstermine
abgesagt, die zur Prüfungseröffnung angesetzt waren. Nur in Gera sei
dieser Startschuss planmäßig erfolgt: Am Mittwoch hatte
IHK-Hauptgeschäftsführer Peter Höhne die Vollversammlung über die
Prüfung in Kenntnis gesetzt. "Wir haben nichts zu verbergen, wir
lassen's über uns ergehen", kommentierte Höhne.

Anders sieht man das in Erfurt und in Suhl. Es bestehe "kein
erhebliches finanzielles Interesse des Landes", konstatieren beide
Kammern und pochen auf das Prinzip der Selbstverwaltung. Deshalb
wurde beim Wirtschaftsministerium um eine Ausnahmegenehmigung
gebeten. Über den Antrag von Ende Juni ist noch nicht entschieden. Er
trägt übrigens auch die Unterschrift der Geraer IHK-Spitze. "Wir
wussten, dass das sowieso abgelehnt wird", räumt Höhne auf Nachfrage
der OTZ ein, spricht von "reiner Friedensliebe" den anderen Kammern
gegenüber. Der Rechnungshof will die Haushalts- und
Wirtschaftsführung der IHK in den Jahren 2008 bis 2013 prüfen,
einschließlich ihrer Betätigung als Gesellschafterin. Das
Prüfungsrecht ergibt sich laut Dette aus dem Paragraf 111 Absatz 1
der Landeshaushaltsordnung. Demnach sei die Kammer eine
"landesunmittelbare rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen
Rechts". Bei der Prüfungsankündigung handele es sich um einen
Verwaltungsakt, dem sich die Kammern beugen müssten. Auf Wunsch der
Erfurter Kammer habe der Rechnungshof nun etwas sehr Seltenes getan:
eine Rechtsbehelfsbelehrung nachgesendet. Damit erhalte die
Prüfungsankündigung spätestens nach vier Wochen Bestandskraft. Es sei
denn, die Kammer ziehe mit einer Anfechtungsklage vors
Verwaltungsgericht.

Der Gerichtsweg scheint jedoch wenig aussichtsreich. Die IHK
Schwaben in Augsburg hat es versucht, die IHK Leipzig ebenfalls,
berichtet die Ostthüringer Zeitung weiter. In beiden Fällen
bestätigten Gerichte den Landesrechnungshöfen, dass sie die Kammern
unabhängig prüfen dürfen. Im Fall Augsburg ging es bis vors
Bundesverwaltungsgericht, für die IHK Leipzig ist das Urteil des
Oberverwaltungsgerichtes Bautzen noch keine zwei Wochen alt.



Pressekontakt:
Ostthüringer Zeitung
Redaktion Ostthüringer Zeitung
Telefon: +49 365 77 33 11 13
redaktion@otz.de


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