EANS-Hauptversammlung: HTI High Tech Industries AG / Einladung zur
Hauptversammlung
Geschrieben am 30-07-2015 |   
 
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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den 
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich. 
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Einladung zur 17. ordentlichen Hauptversammlung 
 
der HTI High Tech Industries AG 
(FN 173270 i, ISIN AT0000764626) 
 
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 27. August 2015, um  
10:00 Uhr, im Werk St. Marien der Gruber & Kaja High Tech Metals  
GmbH, Gruber & Kaja Straße 1, A-4502 St. Marien, stattfindenden 17.  
ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
T a g e s o r d n u n g: 
 
1.Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014  
(samt Anhang) mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Corporate  
Governance-Bericht sowie des Konzernabschlusses (nach IFRS) zum 31.  
Dezember 2014 mit dem Konzernlagebericht des Vorstandes für das  
Geschäftsjahr 2014 und des Berichtes des Aufsichtsrates gemäß § 96  
AktG für das Geschäftsjahr 2014. 2.Beschlussfassung über die  
Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014.  
3.Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das  
Geschäftsjahr 2014. 4.Wahl des Abschlussprüfers und des  
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015. 5.Wahlen in den  
Aufsichtsrat. 6.Beschlussfassung über (i) die Ermächtigung des  
Vorstands, neben Inhaberaktien auch vinkulierte Namensaktien  
auszugeben, und (ii) die entsprechende Änderung der Satzung in Punkt  
5 und Punkt 19. 7.Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in  
Punkt 7 betreffend die Zusammensetzung des Vorstandes. 
 
Unterlagen zur Hauptversammlung: Folgende Unterlagen liegen gemäß §  
108 Abs 3 AktG ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 06.  
August 2015, am Sitz der Gesellschaft, Gruber & Kaja Straße 1, A-4502 
St. Marien, während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis  
Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr, Freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr) 
zur kostenlosen Einsicht der Aktionäre auf: a.Jahresabschluss für das 
Geschäftsjahr 2014 samt Anhang und Lagebericht  
b.Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2014  
c.Konzernabschluss mit Konzernanhang und Konzernlagebericht für das  
Geschäftsjahr 2014 d.Bericht des Aufsichtsrates (§ 96 AktG) für das  
Geschäftsjahr 2014 e.Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten  
2 bis 6 f.Gegenüberstellung der Satzungsänderungen Diese Unterlagen  
sind gemäß § 108 Abs 3 AktG ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung,  
somit ab 06. August 2015, ebenfalls auf der Internetseite der  
Gesellschaft unter www.hti-ag.at "Hauptversammlung 2015" abrufbar.  
Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft die Formulare für 
die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sowie 
die gegenständliche Einladung auffindbar. Hinweis auf die Rechte der  
Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG: Gemäß § 109 AktG können  
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen,  
schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der nächsten  
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem  
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt  
Begründung beigefügt werden. Die Antragsteller müssen seit mindestens 
drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber der Aktien sein. Das  
Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor  
der Hauptversammlung, somit spätestens am 06. August 2015, zugehen. 
 
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des  
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der  
Tagesordnung in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) Vorschläge zur  
Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge  
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der  
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des  
Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der  
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen muss der  
Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der  
Hauptversammlung, somit spätestens am 18. August 2015, zugehen. 
 
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der  
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu  
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines  
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt 
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der  
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns  
sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
 
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger  
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder  
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,  
oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert  
werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von 
Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der  
Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. 
 
Wir bitten Sie, Fragen, deren Beantwortung einer längeren  
Vorbereitungszeit bedürfen, zeitgerecht vor der Hauptversammlung  
schriftlich an die Gesellschaft zu richten. 
 
Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während  
eines bestimmten Zeitraumes geknüpft sind, können nur ausgeübt  
werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils  
relevanten Zeitraum erbracht wird; hierfür genügt eine  
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Weitergehende Informationen über  
die Rechte der Aktionäre, insbesondere gemäß §§ 109, 110 und 118  
AktG, finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft  
www.hti-ag.at unter "Hauptversammlung 2015". 
 
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussvorschläge und  
Fragen sind an die Gesellschaft in der gesetzlich vorgeschriebenen  
Form ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zu  
übermitteln. 
 
Per Post: 
HTI High Tech Industries AG 
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec., MBL 
Gruber & Kaja Straße 1 
4502 St. Marien 
 
Per Telefax: 
+43 (0) 7229/80400-52826 
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec., MBL 
 
Per E-Mail: 
hauptversammlung@hti-ag.at 
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec., MBL 
 
Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der  
Haupt-versammlung gemäß § 111 AktG: Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet  
sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur  
Ausübung der Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am Ende des  
zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag),  
somit nach dem Anteilsbesitz am 17. August 2015, 24:00 Uhr (MEZ). Zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem  
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei  
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung  
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag  
vor der Hauptversammlung, somit am 24. August 2015, 24.00 Uhr (MEZ)  
zugehen muss, und zwar ausschließlich unter einer der oben genannten  
Adressen. 
 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz  
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in  
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung  
hat mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu  
enthalten. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der  
gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie  
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben 
Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer  
Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung als Nachweis des  
Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf  
den oben genannten Nachweisstichtag 17. August 2015 beziehen. 
 
Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG:  
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt  
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum  
Vertreter zu bestellen, die im Namen des Aktionärs an der  
Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie der Aktionär  
hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in  
Textform erteilt werden. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied  
des Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als  
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche  
Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen  
Tagesordnungspunkten erteilt hat. Hat der Aktionär seinem  
depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so  
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung  
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. 
 
Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der  
Gesellschaft www.hti-ag.at unter "Hauptversammlung 2015" zur  
Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer  
beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden. Die Vollmacht  
muss der Gesellschaft spätestens am 26. August 2015 bis 15:00 Uhr  
ausschließlich an eine der oben genannten Adressen zugegangen sein  
und wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden. Am Tag der  
Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei der  
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort. 
 
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten 
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. 
 
Gesamtzahl der Aktien: Gemäß § 106 Z 9 AktG wird bekanntgegeben, dass 
das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der  
Hauptversammlung in 19.038.929 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien 
zerlegt ist. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesellschaft hält 
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen  
Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien  
beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung  
19.038.929 Stück. 
 
Einlass: Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt ab 09:30 Uhr. Die  
Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur  
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein  
amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) 
vorzuzeigen ist. 
 
St. Marien, am 30. Juli 2015 
 
Der Vorstand 
 
Rückfragehinweis: 
HTI High Tech Industries AG 
Vorstandssekretariat 
Tel:   +43 (7229) 80400 - 2800 
Fax:  +43 (7229) 80400 - 2880 
office@hti-ag.at 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    HTI High Tech Industries AG 
             Gruber & Kaja Straße 1 
             A-4502 St. Marien bei Neuhofen 
Telefon:     +43(0)7229/80400-2835 
FAX:         +43(0)7229/80400-2880 
Email:       ir@hti-ag.at 
WWW:         http://www.hti-ag.at 
Branche:     Holdinggesellschaften 
ISIN:        AT0000764626 
Indizes:     WBI, mid market 
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch
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