Börsen-Zeitung: Null und nichtig, Kommentar zur Hypo Alpe Adria von Björn Godenrath
Geschrieben am 28-07-2015 |   
 
 Frankfurt (ots) - Wie schön, dass in Zeiten grassierender  
Selbstjustiz wenigstens ein Verfassungsgericht für die  
Wiederherstellung von Recht und Ordnung sorgt. Nicht mal ein Jahr  
hatte das vom damaligen österreichischen Finanzminister Michael  
Spindelegger aufgesetzte Sondergesetz zum Schuldenschnitt bei  
Nachranggläubigern der ehemaligen Hypo Alpe Adria Bestand, bevor es  
gestern die obersten Richter für null und nichtig erklärten. Die  
hehre Absicht, Lasten der Bankenabwicklung nicht allein dem  
Steuerzahler aufzuhalsen, sondern auch die Gläubiger in die Pflicht  
zu nehmen, darf nicht mit Wild-West-Methoden erzwungen werden, so die 
klare Botschaft. 
 
   Denn das Sondergesetz separierte willkürlich nach Stichtag eine  
Gruppe von Nachranggläubigern als Opfer und legte zudem einen  
"unsachlichen und unverhältnismäßigen" Haftungsschnitt fest, so das  
Gericht. Solche Haftungen eines Bundeslandes im Nachhinein durch eine 
gesetzliche Anordnung völlig zu entwerten wurde sogar grundsätzlich  
untersagt. Und da das im Mai 2016 endende Moratorium über das Gros  
der Heta-Schulden als Hypo-Alpe-Nachfolgerin im Streitfall letztlich  
auch beim Wiener Verfassungsgerichtshof landen wird, befinden sich  
die auf 10 Mrd. Euro Haftungen Kärntens pochenden Gläubiger nun in  
einer verbesserten Verhandlungsposition gegenüber den die Heta  
kontrollierenden Behörden. Die wollten eigentlich unilateral die Höhe 
des Schuldenschnitts entscheiden, müssen angesichts der  
höchstrichterlichen Ohrfeige nun aber auf Schmusekurs gehen, um  
möglichst unfallfrei eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Dass  
die Gläubiger ihr Scherflein beitragen müssen, daran lässt sich nicht 
rütteln, sofern das neue österreichische Bankenabwicklungsgesetz die  
EU-Richtlinie fehlerfrei umsetzt. 
 
   Für den deutschen Finanzsektor stehen gut 7 Mrd. Euro auf dem  
Spiel - und wer zu den späten Anleihezeichnern gehörte und blind auf  
die Garantie eines Bundeslandes vertraute, dessen jährliches Budget  
nur ein Fünftel der gesamten ausstehenden Haftungen beträgt, der wird 
zu Recht zur Ader gelassen. Denn es ist doch eine der Lehren aus der  
Finanzkrise, dass sich Investoren nicht allein auf Ratings verlassen  
dürfen, deren Bonitätseinschätzung primär von der dahinter liegenden  
(vermuteten) Finanzkraft einer staatlichen Einheit bestimmt wird. 
 
   Spindeleggers Nachfolger Hans Jörg Schelling darf nun die Scherben 
aufkehren, die das auf Enteignung zielende abenteuerliche  
Sondergesetz am Wiener Finanzplatz hinterlassen hat. Kärnten haftet,  
das ist jetzt sicher. 
 
 
 
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