| | | Geschrieben am 21-07-2015 BERLINER MORGENPOST: Ein unsinniges Gesetz / Ein Kommentar von Judith Luig
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 Berlin (ots) - Die Entscheidung der Richter des
 Bundesverfassungsgerichts passt perfekt: Ein unsinniges Gesetz ist
 mit einer wenig sinnvollen Begründung gekippt worden. Der Bund, so
 hieß es aus Karlsruhe, sei schlicht nicht zuständig für das
 Betreuungsgeld, das Eltern von Kindern zwischen 15 und 36 Monaten
 beantragen können. Das Betreuungsgeld verstoße sogar gegen das
 Grundgesetz - aber eben nicht inhaltlich, sondern nur formell. Die
 Sozialgesetzgebung liege nämlich in der Hand der Länder. Wenn aber
 eine Diskussion nach langem Hin und Her endlich ein gutes Ziel
 erreicht hat, dann ist es vielleicht nicht mehr ganz so entscheidend,
 wie genau man dort hingekommen ist. Insofern ist die Meldung des
 gestrigen Tages erst mal positiv zu werten: Das Betreuungsgeld, von
 seinen Gegnern hartnäckig "Herdprämie" genannt, ist gekippt. Das
 Urteil hat also vor allem eines bewirkt: Es hat dafür gesorgt, dass
 die Debatte um das Betreuungsgeld neu entflammt ist. Auch das ist ein
 gutes Signal.
 
 Den kompletten Kommentar lesen Sie unter
 www.morgenpost.de/meinung/205493945
 
 
 
 Pressekontakt:
 BERLINER MORGENPOST
 CvD
 Telefon: 030/2591-73650
 bmcvd@axelspringer.de
 
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