| | | Geschrieben am 19-07-2015 Proven Oil POC Rückforderung - Fachanwälte beraten Anleger
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 kostenlose Erstberatung
 http://ots.de/Q2FGG
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 Lahr (ots) - Anfang Juli 2015 wurden an die Anleger der Fonds POC
 Eins, POC Zwei, POC Growth, POC Growth 2., POC Natural Gas 1 und POC
 Growth 3 Plus jeweils ein Schreiben versandt, in welchem sie
 aufgefordert werden, die Ausschüttung des Jahres 2013 binnen weniger
 Tage zurück zu zahlen.
 
 Anleger fragen sich, ob sie zahlen sollen oder sogar zahlen
 müssen. Die Schreiben der POC-Fonds verbreitet den Anschein, als
 stünde den Anlegern überhaupt keine andere Möglichkeit zu als zu
 zahlen. Doch ganz so eindeutig ist Rechtslage nicht.
 
 Um zu überprüfen, ob die konkrete Regelung den verschiedenen
 juristischen Anforderung entspricht, muss der Gesellschaftsvertrag
 genau geprüft werden.
 
 Zudem stellt sich die Frage, ob die Sachlage bei der Ausschüttung
 2013 überhaupt von den Regelungen im den jeweiligen
 Gesellschaftsverträgen erfasst wird. Die Verträge der verschiedenen
 POC-Fonds sind sehr ähnlich. Dort sind jeweils zwei Fälle geregelt,
 in denen Ausgezahltes zurückgefordert werden kann. Zum einen können
 von der Gesellschafterversammlung nicht genehmigte Auszahlungen
 zurückgefordert werden. Bei der zur Debatte stehen Ausschüttung 2013
 ist aber noch nicht über die Finanzen des Geschäftsjahres 2013
 entschieden worden. Und auch die zweite vertraglich eingeräumte
 Rückforderungsmöglichkeit ist mit einem Fragezeichen versehen. Es ist
 geregelt, dass unvorhergesehener Liquiditätsbedarf bei der
 Fondsgesellschaft ausreicht, um Auszahlungen zurückzufordern.
 Allerdings besteht bei den POC-Fonds der Liquiditätsbedarf nicht bei
 den Fondsgesellschaften, sondern bei der kanadischen
 Objektgesellschaft, sodass auch die zweite vertragliche
 Rückforderungsmöglichkeit nicht ganz genau passend.
 
 Es verbleiben zumindest rechtliche Zweifel. Für die Anleger des
 Fonds POC Growth ist die Entscheidung, ob sie zahlen müssen oder
 nicht, daher in vielerlei Hinsicht alles andere als einfach. Wenn
 Anleger nicht ohnehin ihre Ausschüttung an die POC Growth GmbH & Co.
 KG zurückzahlen wollen, sollten sie prüfen lassen, ob tatsächlich ein
 eine Rückforderung der Ausschüttungen rechtlich zulässig ist.  Es
 haben sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll &
 Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gewandt, um sich beraten zu
 lassen. Die Kanzlei ist spezialisiert im Anlagerecht und gründet
 derzeit eine Interessengemeinschaft der POC Anleger.
 
 Kostenlose Erstberatung und Informationen finden POC Anleger hier:
 www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/poc-proven-oil-canada-fonds
 
 
 
 Pressekontakt:
 Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
 Einsteinallee 3
 77933 Lahr
 07821/9237680
 Kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
 www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/poc-proven-oil-canada-fonds
 
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