KfW verbessert weiter ihr Programm "Energieeffizient Sanieren"
Geschrieben am 03-07-2015 |   
 
 Frankfurt am Main (ots) -  
 
   - Erhöhung der Zuschüsse um 5 Prozentpunkte für  
     KfW-Effizienzhäuser 
   - Einführung eines Tilgungszuschusses von 7,5 % für  
     Einzelmaßnahmen im Kreditprogramm 
   - Förderhöchstbetrag steigt auf 100.000 EUR 
 
   Die KfW verbessert zum 01.08.2015 weiter die Förderbedingungen im  
Programm "Energieeffizient Sanieren". 
 
   Wer sein Haus oder seine Wohnung energetisch saniert, kann künftig 
auf eine noch bessere Förderung durch die KfW bauen. Der Höchstbetrag 
für Förderkredite im Programm "Energieeffizient Sanieren" steigt von  
75.000 EUR auf 100.000 EUR pro Wohneinheit. Gleichzeitig erhöht die  
KfW die Tilgungszuschüsse im Kreditprogramm auf bis zu 27,5 % des  
Darlehensbetrags (max. 27.500 EUR pro Wohneinheit). Bauherren, die  
Sanierungen aus eigenen Mitteln stemmen, können zukünftig einen  
Investitionszuschuss von maximal 30.000 EUR z. B. für ihre  
Eigentumswohnung erhalten oder maximal 60.000 EUR für ihr  
Zweifamilienhaus. 
 
   Grundsätzlich gilt dabei: Je anspruchsvoller der  
Energieeffizienzstandard nach Sanierung ist, umso stärker die  
Förderung der KfW. Die bisherigen Zuschüsse werden für alle  
KfW-Effizienzhaus-Standards um 5 Prozentpunkte aufgestockt. Die  
Maximalbeträge können für das Erreichen des höchsten Standards  
KfW-Effizienzhaus 55 beantragt werden. Auch werden nun jüngere  
Wohngebäude förderfähig, für die der Bauantrag vor dem 01.02.2002  
gestellt wurde. 
 
   Darüber hinaus werden von nun an energieeffiziente Einzelmaßnahmen 
beim Sanieren auch mit einem Tilgungszuschuss von 7,5 % gefördert.  
Einzelmaßnahmen sind eine Alternative für Bauherren, für die sich  
eine Komplettsanierung zu einem KfW-Effizienzhaus noch nicht rechnet  
oder die schrittweise sanieren wollen. 
 
   Das Programm "Energieeffizient Sanieren" dient der Förderung von  
Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes  
bei bestehenden Wohngebäuden. 
 
   Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie erklärt: 
"Wir haben beschlossen, die Förderkonditionen der erfolgreichen  
KfW-Programme noch weiter zu verbessern. Damit berücksichtigen wir  
insbesondere die anhaltenden niedrigen Marktzinsen. Diese  
Weiterentwicklung ist zugleich ein wesentliches Instrument des  
Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz". 
 
   "Die Erhöhung der Energieeffizienz im Gebäudebestand ist ein  
Hauptthema der Energiewende. 40 % des deutschen Energieverbrauchs  
entfallen auf Gebäude. Mit den Neuerungen im Förderprogramm  
"Energieeffizient Sanieren" sorgt die KfW dafür, dass Förderung noch  
besser bei den Bauherren ankommt - und leistet so einen wichtigen  
Beitrag zur Erreichung der energiepolitischen Ziele der  
Bundesregierung", sagt Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW 
Bankengruppe. 
 
   Verbesserung der Investitionszuschüsse um 5 Prozentpunkte im  
Einzelnen: 
 
   - KfW-Effizienzhaus 55: nun 30 % der förderfähigen  
     Investitionskosten, maximal 30.000 EUR pro Wohneinheit 
 
   - KfW-Effizienzhaus 70: nun 25 % der förderfähigen  
     Investitionskosten, maximal 25.000 EUR pro Wohneinheit 
 
   - KfW-Effizienzhaus 85: nun 20 % der förderfähigen  
     Investitionskosten, maximal 20.000 EUR pro Wohneinheit 
 
   - KfW-Effizienzhaus 100: nun 17,5 % der förderfähigen  
     Investitionskosten, maximal 17.500 EUR pro Wohneinheit 
 
   - KfW-Effizienzhaus 115: nun 15 % der förderfähigen  
     Investitionskosten, maximal 15.000 EUR pro Wohneinheit 
 
   - KfW-Effizienzhaus Denkmal: nun 15 % der förderfähigen  
     Investitions-kosten, maximal 15.000 EUR pro Wohneinheit 
 
   Verbesserung der Tilgungszuschüsse für Kredite um 5 Prozentpunkte  
im Einzelnen: 
 
   - KfW-Effizienzhaus 55: nun 27,5 % des Kreditbetrages, maximal  
     27.500 EUR pro Wohneinheit 
 
   - KfW-Effizienzhaus 70: nun 22,5 % des Kreditbetrages, maximal  
     22.500 EUR pro Wohneinheit 
 
   - KfW-Effizienzhaus 85: nun 17,5 % des Kreditbetrages, maximal  
     17.500 EUR pro Wohneinheit 
 
   - KfW-Effizienzhaus 100: nun 15 % des Kreditbetrages; maximal  
     15.000 EUR pro Wohneinheit 
 
   - KfW-Effizienzhaus 115: nun 12,5 % des Kreditbetrages, maximal  
     12.500 EUR pro Wohneinheit 
 
   - KfW-Effizienzhaus Denkmal: nun 12,5 % des Kreditbetrages,  
     maximal 12.500 EUR pro Wohneinheit 
 
   Weitere Verbesserungen im Einzelnen: 
 
   - Einführung eines Tilgungszuschusses von 7,5 % für  
     Einzelmaßnahmen im Kreditprogramm 
 
   - Erhöhung des Förderhöchstbetrags von 75.000 EUR auf 100.000 EUR  
     pro Wohneinheit 
 
   - Anpassung des Baujahres: Gebäude mit Bauantrag bis zum  
     31.01.2002 sind nun förderfähig (bislang 01.01.1995) 
 
   Informationen zu den Fördermöglichkeiten sind auf der  
Internetseite: www.kfw.de oder über das KfW-Infocenter unter der  
kostenfreien Telefonnummer 0800 / 539 9002 erhältlich. 
 
 
 
Pressekontakt: 
KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt 
Kommunikation (KOM), Sybille Bauernfeind, 
Tel. +49 (0)69 7431 2038, Fax: +49 (0)69 7431 3266,  
E-Mail: presse@kfw.de, Internet: www.kfw.de
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