EANS-Hauptversammlung: AGRANA Beteiligungs-AG / Ergebnisse zur Hauptversammlung
Geschrieben am 03-07-2015 |   
 
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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den 
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich. 
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AGRANA Beteiligungs-Aktiengesellschaft 
Wien, FN 99489 h 
ISIN AT0000603709 
 
Veröffentlichung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 3. Juli  
2015 über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien § 65 Abs 1 Z 8  
sowie Abs 1a und Abs 1b AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und § 2 Abs 2  
VeröffentlichungsV 
 
In der ordentlichen Hauptversammlung der AGRANA  
Beteiligungs-Aktiengesellschaft, Wien, wurde am 3. Juli 2015 zum 8.  
Punkt der Tagesordnung folgender Beschluss gefasst: 
 
1.      Der Vorstand wird gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG für 
die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung ermächtigt, mit 
Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 
10% des Grundkapitals der Gesellschaft, auch unter wiederholter Ausnutzung der 
10%-Grenze, sowohl über die Börse als auch außerbörslich auch unter Ausschluss 
des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre zu erwerben. Die Ermächtigung 
kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen durch die 
Gesellschaft, mit ihr verbundene Unternehmen oder für deren Rechnung durch 
Dritte und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden. Der 
Gegenwert je Stückaktie darf die Untergrenze in Höhe von EUR 1,-- nicht 
unterschreiten. Der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert je Stückaktie 
darf nicht mehr als 15% über dem durchschnittlichen nach den jeweiligen 
Handelsvolumina gewichteten Tages-Schlusskurs der Aktien der Gesellschaft der 
vorangegangenen 10 Handelstage an der Wiener Börse liegen. Erfolgt im Rahmen von 
Finanzierungsgeschäften (etwa Pensions- oder Swapgeschäften) oder 
Wertpapierleihe- oder Wertpapierdarlehensgeschäften eine Veräußerung und ein 
Rückerwerb von eigenen Aktien durch die Gesellschaft, gilt der Veräußerungspreis 
zuzüglich einer angemessen Verzinsung als höchster Gegenwert für den Rückerwerb. 
 
 
2.      Der Vorstand wird für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung 
gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene 
Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein 
öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden und hierbei auch das 
quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen (Ausschluss des 
Bezugsrechts). Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren 
Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden. 
 
3.      Der Vorstand wird ermächtigt, ohne weitere Befassung der 
Hauptversammlung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien einzuziehen. 
Gemäß dieser Ermächtigung eingezogene eigene Aktien sind von der 10%-Grenze 
gemäß Punkt 1. des Beschlusses abzuziehen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, 
Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu 
beschließen. 
 
Wien, im Juli 2015 
Der Vorstand 
 
Rückfragehinweis: 
AGRANA Beteiligungs-AG 
 
Mag.(FH) Hannes Haider 
Investor Relations 
Tel.: +43-1-211 37-12905 
e-mail:hannes.haider@agrana.com 
 
Mag.(FH) Markus Simak 
Public Relations 
Tel.: +43-1-211 37-12084 
e-mail: markus.simak@agrana.com 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    AGRANA Beteiligungs-AG 
             F.-W.-Raiffeisen-Platz  1 
             A-1020 Wien 
Telefon:     +43-1-21137-0 
FAX:         +43-1-21137-12926 
Email:       info.ab@agrana.com 
WWW:         www.agrana.com 
Branche:     Nahrungsmittel 
ISIN:        AT0000603709 
Indizes:     WBI, ATX Prime 
Börsen:      Präsenzhandel: Berlin, Stuttgart, Frankfurt, Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch
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