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Lausitzer Rundschau: Gut eingearbeitet Der Mindestlohn ist seit 100 Tagen in Kraft

Geschrieben am 09-04-2015

Cottbus (ots) - Wäre der Mindestlohn ein Wesen aus Fleisch und
Blut, etwa ein Politiker mit neuen Aufgaben, dann bekäme er eine
Schonfrist. 100 Tage sind dafür allgemein üblich. Exakt so lange ist
jetzt auch die allgemeine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro
Arbeitsstunde in Kraft. Doch von Schonung kann beim Mindestlohn keine
Rede sein. Ganz im Gegenteil. Noch bevor er im Gesetzblatt stand,
wurde kräftig draufgehauen. Von der Wirtschaft und von Teilen der
Union. Und auch danach ging und geht es munter weiter. Jobkiller,
Bürokratiemonster sind zentrale Schlagwörter dieser Kampagne.
Gemessen an der ganzen Aufregung hat sich der Mindestlohn allerdings
erstaunlich gut "eingearbeitet". Es fahren weiter Taxen durchs Land,
Friseure bieten immer noch ihre Dienste an, und in den Restaurants
sind die Kellner nicht ausgestorben. Kurzum, sämtliche
Horrorszenarien haben sich als haltlos erwiesen. Jedenfalls nach
aktuellem Stand. Das mag zunächst einmal an der blendenden
ökonomischen Verfassung liegen, in der sich Deutschland schon seit
längerer Zeit befindet. Fast 43 Millionen Menschen waren im
vergangenen Monat beschäftigt, mehr als zwei Drittel davon
sozialversicherungspflichtig. Ein neuer Rekord. Registriert wurde
seit Jahresbeginn allerdings ein Abbau der Mini-Jobs. Doch soll man
damit hadern? Da diese geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse
keiner Arbeitszeitbegrenzung unterliegen, waren sie oft besonders
mies entlohnt. Auch wurden Vollzeitstellen durch Mini-Jobs ersetzt,
weil sich das für Arbeitgeber besser rechnete. Wegen des Mindestlohns
sind Mini-Jobs aus betriebswirtschaftlicher Sicht jetzt nur noch
bedingt attraktiv. Deshalb der Schwund. Für Privathaushalte findet
die Neuregelung ohnehin keine Anwendung. Wie lange die Putzfrau oder
das Kindermädchen dort arbeiten, will der Staat nach wie vor nicht
wissen. Womit ein weiterer Grund für die wirtschaftlich insgesamt
unbedenkliche Wirkungsweise des Mindestlohns umschrieben wäre: die
zahlreichen Ausnahmen und Übergangsbestimmungen. Praktikanten in der
Ausbildung oder im Studium zum Beispiel fallen nicht unter den
Mindestlohn. Genauso wie Langzeitarbeitslose, die einen Job antreten.
Saisonarbeiter in der Landwirtschaft wiederum dürfen noch bis Ende
2016 weniger als 8,50 Euro pro Stunde verdienen. Ähnliche Regelungen
gibt es für Fleischer und Beschäftigte in Wäschereien. Sage also
keiner, die Bundesregierung hätte die Sorgen und Nöte der Betriebe im
Niedriglohnbereich ignoriert. Wem das trotzdem noch zu wenig
Rücksichtnahme auf deren Belange ist, dem passt offenbar die ganze
Richtung nicht. Vor diesem Hintergrund scheinen die viel beklagten
Bürokratielasten dann auch eher ein Vehikel zu sein, um den
Mindestlohn generell auszuhebeln, anstatt ihn effektiv zu
kontrollieren. Nun ist sicher nicht alles Kleingedruckte im
Mindestlohn-Gesetz dazu der Weisheit letzter Schluss. Wie auch, wenn
es vordem keine Blaupause gab? Wahr ist allerdings auch, dass die
Dokumentation über Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
des Personals schon lange vor der Einführung des Mindestlohns zu den
gesetzlichen Pflichten von Arbeitgebern gehörte. Ob dies in der
Vergangenheit immer beachtet wurde, ist eingedenk der jetzigen
Empörung zweifelhaft. Bleibt noch die Tatsache, dass die
Mindestbezahlung zu Preisanhebungen etwa im Taxigewerbe und bei
anderen Dienstleistungsbranchen geführt hat. Aber das ist auch der
Preis für ein bisschen mehr gesellschaftliche Gerechtigkeit. Denn
überall billig einkaufen und gleichzeitig maximal verdienen - diese
Rechnung kann nicht aufgehen.



Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik@lr-online.de


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