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Durchfall rechtfertigt Geschwindigkeitsüberschreitung

Geschrieben am 19-03-2015

Berlin (ots) -

- Rechtfertigender Notstand: Bei unerwartet auftretendem Durchfall
kann eine Tempoüberschreitung ein erlaubtes Mittel sein, um der
Notdurft nachzukommen

- Gerichtsurteil: Eine in den Wehen liegende Frau schnell ins
Krankenhaus zu fahren, ist kein Rechtfertigungsgrund für eine
Überschreitung des Tempolimits

- Sicherheit des Straßenverkehrs geht vor: Ist das Leben eines
Tieres in Gefahr, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung
trotzdem nicht zulässig

Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören zu den häufigsten
Vergehen im Straßenverkehr. In manchen Situationen kann die Strafe
für Schnellfahrer jedoch entfallen. "Die Übertretung des Tempolimits
ist legal, sobald ein rechtfertigender Notstand gemäß § 16 OWiG
vorliegt", erklärt Rechtsanwalt Mathias Voigt, Vorsitzender des
Verbands für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. Solch ein Notstand ist
zum Beispiel gegeben, wenn eine Person in Lebensgefahr schwebt - oder
bei einem Autofahrer während der Fahrt plötzlich Durchfall auftritt.
Denn bei unerwartet auftretendem akutem Stuhldrang ist es möglich,
nicht wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung belangt zu werden,
wenn diese nötig war, um dem Durchfall Abhilfe zu schaffen. Hierbei
handelt es sich jedoch immer nur um eine Einzelfallentscheidung.

Durchfall auf der Autobahn

Bekommen Autofahrer auf der Autobahn plötzlich Durchfall, sollten
sie zügig die nächste Ausfahrt oder den nächsten Rastplatz ansteuern.
Auf dieser Strecke dürfen sie das Tempolimit dennoch nicht so stark
überschreiten, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährdet
wird. Wenn die Autobahn einen Seitenstreifen besitzt, müssen
Autofahrer zudem dort anhalten, um ihre Notdurft direkt hinter ihrem
Fahrzeug zu verrichten. Sollten Fahrer vor Fahrtantritt jedoch
wissen, dass sie an einer Durchfallerkrankung leiden, rechtfertigt
der während der Fahrt auftretende Druck im Darmbereich eine
Geschwindigkeitsüberschreitung nicht. So entschied das Amtsgericht
Lüdinghausen, dass Autofahrer in solch einer Situation gar nicht erst
losfahren dürften oder den Fahrweg so planen müssten, dass sie stets
anhalten könnten.

Schwangere Beifahrerin

Liegen Frauen in den Wehen, muss es häufig schnell gehen. Die
erlaubte Geschwindigkeit auf dem Weg zum Krankenhaus zu
überschreiten, ist jedoch nicht immer ratsam. "Nur wenn ein Notstand
gegeben ist, kann auch eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit
erlaubt sein", so Mathias Voigt. Da für Schwangere in den Wehen in
der Regel keine Gefahr für Leib und Leben besteht, liegt auch kein
rechtfertigender Notstand laut § 16 OWiG vor. Fahren werdende Eltern
auf der Fahrt ins Krankenhaus daher zu schnell, müssen sie die
Konsequenzen der Geschwindigkeitsüberschreitung in Kauf nehmen.

Erforderliche Tierbehandlung

Anders als bei Menschen ist der Notstandsparagraph bei Tieren
häufig kein Rechtfertigungsgrund für eine
Geschwindigkeitsüberschreitung. So haben bereits mehrere Gerichte
entschieden, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs wichtiger ist
als das Leben oder die Gesundheit eines Tieres. Wer also sein krankes
Tier schnellstmöglich zum Tierarzt bringen möchte, muss sich an die
Verkehrsregeln halten - auch wenn das Tier während der Fahrt sterben
könnte. Fahren Autofahrer in dieser Situation zu schnell, besteht
meist lediglich die Möglichkeit, Bußgeld, Punkte und Fahrverbot zu
reduzieren. Gänzlich umgehen können Verkehrsteilnehmer die Strafe
aber in der Regel nicht. Die Entscheidung darüber liegt allerdings
immer im Ermessensspielraum der Richter.

Unter welchen weiteren Umständen ein Verkehrsverstoß noch erlaubt
oder verboten ist, erfahren Interessierte auf
www.bussgeldkatalog.org/urteile.

Hintergrund:

Das Infoportal Bußgeldkatalog.org (www.bussgeldkatalog.org) bietet
Verkehrsteilnehmern auf einen Blick alle wichtigen Informationen rund
um Bußgelder sowie das aktuelle Verkehrsrecht in Deutschland,
Österreich und der Schweiz. Das Team erfahrener Verkehrs- und
Rechtsexperten ist mit der neuesten Gesetzeslage genau vertraut: Vor
allem sämtliche Änderungen und Folgen der vieldiskutierten
Punktereform 2014 werden im Online Ratgeber kompakt und verständlich
erklärt. Bußgeldkatalog.org wird vom Verband für bürgernahe
Verkehrspolitik e.V. herausgegeben. Ziel des Verbandes ist es,
praxisnahe und bürgerfreundliche Entscheidungen der Politik durch
unabhängige Informationen, Studien und Analysen aktiv zu
unterstützen.



Pressekontakt:
Ansprechpartner: Mathias Voigt
E-Mail: presse@bussgeldkatalog.org
Telefon: 030/208981286
Internet: www.bussgeldkatalog.org/presse


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