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Lausitzer Rundschau: Urteil mit Fallstricken Karlsruhe kippt Kopftuch-Verbot

Geschrieben am 13-03-2015

Cottbus (ots) - Über dieses Urteil dürfte noch heiß diskutiert
werden. Das Bundesverfassungsgericht hat das pauschale
Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen gekippt und gleichzeitig
der Privilegierung christlicher Symbole eine Absage erteilt. Einige
Bundesländer werden nun wohl ihre Gesetze ändern müssen. Kein
Zweifel, die Religionsfreiheit gehört zum Kernbestand demokratisch
verfasster Staaten. Und wenn eine Muslima ihren Glauben ernst nimmt,
dann zählt das Kopftuch für sie untrennbar dazu. Insofern ist auch
das demokratische Gut der Berufsfreiheit tangiert, dem die Richter
ebenfalls Priorität einräumten. Allerdings hat das Urteil mögliche
problematische Konsequenzen nicht im Blick. Die nächste Stufe
weiblicher Verhüllung im Islam ist der Tschador. Und am Ende steht
die Burka, die sogar das komplette Gesicht der Frau verdeckt und
deshalb in der westlichen Gesellschaft als besonders perfider
Ausdruck weiblicher Unterdrückung gilt. Soll demnächst auch eine
Burka-Trägerin in Köln oder Stuttgart unterrichten dürfen? Die
Richter verweisen darauf, dass ein Verbot möglich ist, aber nur dann,
wenn eine "hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des
Schulfriedens" besteht. Was darunter genau zu verstehen ist, werden
wohl abermals Gerichte klären müssen. Reichen dazu schon ein paar
Pegida-Demonstranten auf dem Schulhof? Oder eine Horde
rechtsgesinnter Schüler, die eine Lehrerin mit muslimischen Symbolen
attackieren? Wird das dann als Argument gegen die Lehrerin verwendet?
Der Schulfrieden wird mit diesem Urteil jedenfalls nicht gefördert.
Wohl aber die Verunsicherung darüber, was erlaubt ist und was
möglicherweise zu weit geht. Ein paar Hinweise aus Karlsruhe dazu
wären hilfreich gewesen.



Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik@lr-online.de


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