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Rheinische Post: Vergleich mit NS-Zeit ist nicht zulässig

Geschrieben am 04-02-2015

Düsseldorf (ots) - Man kann den Ärger der Kunstszene über die
beabsichtigten Verkäufe wertvoller Bilder und Kulturgüter aus
NRW-Beständen verstehen. Schließlich ist damit ein Stück nationales
Erbe verbunden. Es sind ja auch Künstler der Landes, die - einst
gefördert durch landeseigene Unternehmen - ihre ersten wichtigen
Werke geschaffen haben. Die sind nun im Wert zum Teil drastisch
gestiegen, was wiederum die Verkaufsabsichten erklärt. Denn
insbesondere die WestLB-Nachfolgerin Portigon ist verpflichtet, ihre
Vermögensbestände so gut wie möglich zu verwerten. Doch so sehr die
Kunstschaffenden um den Erhalt der wichtigen Kulturgüter kämpfen, sie
müssen die Kirche im Dorf lassen. Man kann der Landesregierung zu
recht eine katastrophale Kommunikation rund um das Thema Kunstschatz
vorwerfen, der sich im Besitz der landeseigenen Unternehmen befindet.
Aber das ist etwas völlig anderes als die Verachtung, die das
Nazi-Regime den modernen Künstlern der damaligen Zeit entgegenbrachte
und die in die Verfolgung und nicht zuletzt in die Ermordung der
jüdischen Künstler umschlug. Hier geht der Zero-Künstler Heinz Mack
entschieden zu weit, wenn er Parallelen sieht.



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621


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