| | | Geschrieben am 01-12-2014 Mehr Geld auf dem Konto mit Hilfe des Staats / Förderendspurt: Bausparer sollten sich bis zum Jahresende die volle Riester-Förderung, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage sichern (FOTO)
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 Münster (ots) -
 
 Sparer müssen sich zurzeit mit historisch niedrigen Zinsen
 begnügen. Einen kräftigen Aufschlag gibt es aber für alle Bausparer,
 die die staatliche Förderung nutzen. Wohn-Riester, Wohnungsbauprämie
 und Arbeitnehmer-Sparzulage können bis zum 31. Dezember noch in
 voller Höhe für das Jahr 2014 gesichert werden, erklärt LBS-Sprecher
 Thorsten Berg.
 
 Wer ein Haus oder eine Wohnung zur Eigennutzung finanzieren will,
 kann vom Riester-Bausparen kräftig profitieren. Jeder
 förderberechtigte Erwachsene erhält 154 Euro Grundzulage im Jahr vom
 Staat. Zusätzlich gibt es für jedes Kind 185 Euro und für ab 2008
 Geborene sogar jeweils 300 Euro Kinderzulage. Riester-Bausparer unter
 25 Jahre erhalten einmalig 200 Euro extra.  Als Eigenleistung müssen
 vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen
 Brutto-Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden,
 maximal jedoch 2.100 Euro inklusive Zulagen. Einkommensgrenzen gibt
 es nicht, aber zusätzlich erhebliche Steuervorteile. Voraussetzung
 ist, dass ein entsprechender Antrag beim Anbieter eingereicht wird.
 Das ist sogar bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich. Wird ein
 Dauerzulageantrag gestellt, müssen sich Riester-Sparer nicht jedes
 Jahr aufs Neue um die Förderung kümmern. Ändern sich die
 Lebensverhältnisse, weil zum Beispiel ein Kind geboren wird, sollte
 allerdings sofort der Anbieter informiert werden.
 
 Die geförderten Spar- und Tilgungsbeiträge müssen zwar ab dem
 Renteneintritt versteuert werden. Doch in der Regel liegt der
 Steuersatz im Ruhestand weit unter dem der Berufstätigkeit. Und dafür
 fällt im Wohneigentum die Belastung durch die Miete komplett weg.
 
 Die Wohnungsbauprämie
 
 Als effektive Starthilfe vor allem für junge Sparer mit einem zu
 versteuernden Jahreseinkommen bis 25.600 Euro (Singles) bzw. 51.200
 Euro (Verheiratete) gibt es die Wohnungsbauprämie (WoP). Wer bis 31.
 Dezember zwischen 50 und 512 Euro (1.024 Euro für Verheiratete) auf
 einen Bausparvertrag einzahlt, erhält 8,8 Prozent WoP für dieses Jahr
 - also bis zu 45,06 Euro (Singles) bzw. 90,11 Euro (Verheiratete).
 Die angesammelten Prämien gibt es für Vertragsabschlüsse ab 2009 nur,
 wenn das angesparte Geld später für wohnwirtschaftliche Zwecke, also
 für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum verwendet
 wird. Bei unter 25-Jährigen macht der Staat auch hier eine Ausnahme:
 "Sie können nach sieben Jahren einmalig frei über das gesamte
 Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien verfügen", versichert
 LBS-Sprecher Thorsten Berg.
 
 Zu Beginn jedes Jahres erhalten Bausparkunden automatisch einen
 WoP-Antrag für das Vorjahr, den sie einfach unterschreiben müssen.
 Auch die Wohnungsbauprämie kann bis zu zwei Jahre rückwirkend
 beantragt werden.
 
 Die Arbeitnehmer-Sparzulage
 
 Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum
 Gehalt mit vermögenswirksamen Leistungen (vL). Die Höhe ist im
 jeweiligen Tarifvertrag festgelegt. Mit neun Prozent
 Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat dabei jährliche
 Einzahlungen bis zu 470 Euro in einen Bausparvertrag. Das sind
 maximal 43 Euro im Jahr. Auch wer keine vL erhält, kann in den Genuss
 dieser Zulage kommen, indem er sich Teile seines Gehalts auf das
 Bausparkonto überweisen lässt. Das zu versteuernde Jahreseinkommen
 darf 17.900 Euro (Singles) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) nicht
 überschreiten.
 
 Wichtige Voraussetzung: Die entsprechenden Einzahlungen müssen bis
 31. Dezember auf dem Bausparvertrag eingegangen sein. Dann ist die
 Beantragung bis zu vier Jahre rückwirkend möglich. Dazu muss
 lediglich in der Steuererklärung die Anlage VL ausgefüllt und eine
 entsprechende Bescheinigung beigelegt werden, die Bausparkunden
 ebenfalls automatisch erhalten.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Thorsten Berg
 Tel.: 0251/412 5360
 Fax:  0251/412 5222
 E-Mail: thorsten.berg@lbswest.de
 
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