Saarbrücker Zeitung: Bundesregierung hält an Pauschalregelung bei Mütterrente fest - Nachteile für Adoptiveltern
Geschrieben am 23-10-2014 |
Saarbrücken (ots) - Die Bundesregierung plant nach einem Bericht
der "Saarbrücker Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe)keine Korrekturen, um
Nachteile für Adoptiveltern bei der Mütterrente zu beseitigen.
"Änderungen sind nicht angedacht", erklärte ein Sprecher des
Bundesarbeitsministeriums.
Die geltende Pauschalregelung für Mütter, die schon vor dem
Inkrafttreten der verbesserten Mütterente am 1. Juli eine Rente
bezogen, führt dazu, dass Adoptivmütter nicht davon profitieren, wenn
das Adoptivkind erst im zweiten Lebensjahr in die neue Familie kam.
Dagegen erhält eine leibliche Mutter den kompletten Rentenzuschlag
für das zweite Jahr der Kindererziehungszeit, selbst wenn das Kind in
dieser Zeit von anderen adoptiert wurde.
Die Bundesregierung begründet ihr Festhalten an der Pauschalierung
mit der Notwendigkeit einer verwaltungspraktikablen Lösung.
"Die Pauschalisierung führt zu einem hohen Maß an
Ungerechtigkeit", hieß es dagegen beim Paritätischen
Wohlfahrtsverband. Auch der Rentenexperte der Linken, Matthias
Birkwald, kritisierte die Regelung. "Dass Adoptiveltern, die ein Kind
im zweiten Lebensjahr erzogen haben, keinen Cent Mütterrente
erhalten, ist durch nichts zu rechtfertigen". Nötig sei eine
Regelung, die den Adoptiveltern genauso gerecht werde wie den
Interessen der Rentenversicherung an einer praktikablen Berechnung
der Mütterrente, sagte Birkwald.
Pressekontakt:
Saarbrücker Zeitung
Büro Berlin
Telefon: 030/226 20 230
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