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Frankfurter Rundschau: Kommentar zum Sterbehilfe-Urteil des BGH / Titel: Erlösung auf dem Rechtsweg

Geschrieben am 16-10-2014

Frankfurt (ots) - Seit vier Jahren schleppt sich der Tod einer
Frau, die nicht sterben darf, schon durch die Instanzen der
Gerichtsbarkeit. 2009 fiel die Frau ins Wachkoma, ein Jahr später
beantragten ihre Betreuer - Ehemann und Tochter - die Einstellung
weiterer lebenserhaltender Maßnahmen. 2012 lehnte ein Amtsgericht ab,
2013 ein Landgericht, jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) dem Tod
endlich grünes Licht gegeben - das heißt, ist es gelb. Der BGH hat
die Anforderungen an die rechtmäßige passive Sterbehilfe etwas
gesenkt, aber den Fall an das Landgericht zurückverwiesen. Irgendwann
bis 2016 kommt so der Tod auf dem Rechtsweg. Alles sträubt sich,
einem Menschen einen rechtlich verbrieften Anspruch auf den
vorgezogenen Tod zu attestieren. Noch mehr sind Patienten wie die
sterbenskranke Frau zu bedauern, denen nach einem halben Jahrzehnt
höchstrichterlich bescheinigt wird, dass ihre Leiden von Gerichten
künstlich, das heißt zu Unrecht verlängert worden sind.



Pressekontakt:
Frankfurter Rundschau
Kira Frenk
Telefon: 069/2199-3386


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