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Tillmann/Flosbach/Radwan: Europäische Bankenabgabe muss deutsche Besonderheiten berücksichtigen

Geschrieben am 15-10-2014

Berlin (ots) - Geschäft der Förderbanken darf nicht beeinträchtigt
werden

Die Europäische Kommission hat angekündigt, die Regelungen für die
konkrete Ausgestaltung der europäischen Bankenabgabe am 21. Oktober
2014 zu veröffentlichen. Dazu erklären die finanzpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, und die
zuständigen Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Klaus-Peter Flosbach und Alexander Radwan:

"Die Ausgestaltung der Europäischen Bankenabgabe muss mit Augenmaß
erfolgen und die Besonderheiten der deutschen
Institutssicherungssysteme von Sparkassen und Genossenschaften
berücksichtigen. Die Abgabe muss das Risiko und die Größe einer Bank
angemessen widerspiegeln.

Der europäische Bankenabwicklungsfonds dient der Wahrung der
Finanzstabilität. Wer aber keine Mittel daraus enthalten wird, wie
kleine und risikoarme Banken, soll auch nicht überproportional in den
Fonds einzahlen müssen. In Deutschland sind daher die kleinsten
Banken von der nationalen Bankenabgabe befreit. Auch wenn es auf
europäischer Ebene keine Komplettausnahmen für einzelne Banken geben
soll, müssen kleine Banken entlastet werden, etwa durch geringe
Pauschalbeträge

Auch Förderkredite und Förderbanken müssen angemessen entlastet
werden. Förderkredite tragen zur Finanzierung von kleinen und
mittleren Unternehmen bei und sind ein wesentlicher Baustein für
Investitionen.

Darüber hinaus müssen die bewährten Verbundstrukturen der
Sparkassen und Genossenschaftsbanken bei der Risikoanpassung der
Beiträge angemessen berücksichtigt werden. Die Institutssicherung hat
sich über Jahrzehnte in Deutschland bewährt. Das muss zu einer
Verringerung der Beiträge führen.

Wir sehen den Vorstoß der EU-Kommission kritisch, vor allem
Großbanken Abzüge bei der Erfassung von Derivaten zu erlauben.
Derivate stehen in engem Zusammenhang mit systemischen Risiken und
sind Ausdruck der Komplexität des Geschäftsmodells einer Bank. Zu
weitreichende Abzugsmöglichkeiten würden insbesondere systemisch
relevante Großbanken auf Kosten kleiner Banken entlasten. Das
widerspricht dem Ziel der Bankenunion."

Hintergrund:

Derzeit befasst sich der Bundestag mit dem Maßnahmenpaket der
Bundesregierung zur Bankenunion. Teil dieses Pakets ist die Umsetzung
der EU-Bankenabwicklungsrichtlinie, die eine klare Haftung von
Eigentümern und Gläubigern bei Schieflagen von Banken vorsieht und
bis Ende 2014 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Zu dem
Maßnahmenpaket gehört zusätzlich die Ratifizierung eines
zwischenstaatlichen Abkommens, auf dessen Grundlage die deutsche
Bankenabgabe dann ab 2016 in den gemeinsamen Abwicklungsfonds
überführt werden soll. Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie mit
den wichtigen Abwicklungsinstrumenten muss zum 1. Januar 2015 in
Kraft treten.



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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