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Regelverschärfungen und Maßnahmen für mehr Kontrolle und Transparenz in der Transplantationsmedizin greifen

Geschrieben am 30-09-2014

Berlin (ots) - Jahresbericht 2013/2014 der Prüfungskommission und
der Überwachungskommission zur Prüfung der Herz-, Nieren-, Pankreas-
und Lebertransplantationsprogramme vorgelegt

Die Prüfungskommission und die Überwachungskommission prüfen neben
den Lebertransplantationsprogrammen derzeit die Herz-, Nieren- und
Pankreastransplantationsprogramme. Die Kommissionen haben bisher 33
Transplantationszentren bzw. 60 Transplantationsprogramme geprüft.
Die Prüfungen sind Teil des im Sommer 2012 auf neuer gesetzlicher
Grundlage ausgeweiteten Kontrollsystems im Transplantationswesen und
erfassen die Jahre 2010 bis 2012. Darauf verwiesen die
Kommissionsvorsitzenden, Anne-Gret Rinder, Vorsitzende Richterin am
Kammergericht i. R., und Prof. Dr. Dr. Hans Lippert, heute in Berlin.
Die Ergebnisse wurden zusammen mit dem Kommissionsbericht 2013/2014
der Öffentlichkeit vorgestellt. "Den Kommissionen wurde mit der
TPG-Novelle eine gesetzliche Überwachungskompetenz zugewiesen",
erinnerte Lippert. "Wir können seither nicht nur anlassbezogene,
sondern jetzt auch verdachtsunabhängige Prüfungen in den
Entnahmekrankenhäusern und Transplantationszentren durchführen", so
Lippert. Er betonte, dass in diese neue Kontrollstruktur auch die
Landesministerien in ihrer Funktion als Aufsicht der
Transplantationszentren verbindlich ein-bezogen sind. Die bisherigen
Prüfungen haben ergeben, dass im Bereich der Nierentransplantation
keine Anhaltspunkte für systematische Richtlinienverstöße oder
Manipulationen bestehen. Es wur-den lediglich vereinzelte unrichtige
Mitteilungen gegenüber der Vermittlungsstelle Eurotransplant
festgestellt, die sich auf das Datum der Erstdialyse bezogen und auf
Dokumentationsfehler zurückzuführen waren. Bei den Pankreas- und
kombinierten Nieren-Pankreastransplantationen haben die Kommissionen
keine Auffälligkeiten festgestellt. "Bis auf das Herzzentrum Berlin
wiesen die im Berichtszeitraum abgeschlossenen Herzprüfungen keine
Auffälligkeiten auf", konstatierte Rinder, allerdings seien noch
nicht alle Prüfungen abgeschlossen. Die Kommissionsvorsitzenden
erläuterten, dass die Prüfungen in der Regel von jeweils zwei
Mitgliedern der Prüfungskommission oder der Überwachungskommission
sowie zwei für das jeweilige Transplantationsprogramm
sachverständigen unabhängigen Ärzten durchgeführt werden. Weiterhin
haben Vertreter der zuständigen Landesministerien an den Prüfungen
teilgenommen. "Sofern sich im Zuge einer Prüfung Auffälligkeiten
ergeben haben, die weitere Untersuchungen erforderlich machten, sind
weitere Prüfungen erfolgt", konkretisierte Lippert hinsichtlich der
noch laufenden Herzprüfungen. In den nachgängigen Prüfungen zweier
Lebertransplantationsprogramme haben sich keine Hinweise auf eine
systematische Vorgehensweise oder auf Manipulationen ergeben. Die
Ergebnisse der einzelnen Prüfungen werden nach Abschluss des
Verfahrens jeweils in einem Bericht zusammengestellt, der von der
Prüfungskommission und der Überwachungskommission beraten und als
Kommissionsbericht verabschiedet wird. Ein solcher Bericht wird dann
den entsprechenden Institutionen - in jedem Fall dem Ärztlichen
Direktor des Klinikums, der zuständigen Landesbehörde sowie der
Landesärztekammer - zugeleitet sowie auch öffentlich gemacht, führten
Rinder und Lippert aus und wiesen darauf hin, dass Auskünfte und
Informationen in einem laufenden Verfahren aus Rechtsgründen nicht
möglich sind. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der laufenden
Prüfungen in die Richtlinienarbeit der Ständigen Kommission
Organtransplantation einfließen, ergänzte deren Vorsitzender, Prof.
Dr. Hans Lilie. Für die Organtransplantation bleibe es entscheidend,
die gesetzlich vorgegebenen Verteilungskriterien Erfolgsaussicht und
Dringlichkeit angemessen abzuwägen. "Wir arbeiten deshalb intensiv an
der Entwicklung eines medizinischen Kriterienkatalogs (Scores) für
die Herzallokation, ähnlich wie wir ihn für die Leber- oder die
Lungentransplantation bereits haben", so Lilie. Dies entspricht dem
Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft bei der
Organallokation. Da sich aber im Bereich der Score-basierten
Herzallokation international noch kein Modell etabliert hat, betritt
die Ständige Kommission Organtransplantation hier Neuland. Überdies
hat die Kommission eine grundlegende Überarbeitung der Richtlinien
für die Wartelistenführung und die Organvermittlung zur
Leber-transplantation, zur Nierentransplantation und zur
Pankreastransplantation auf den Weg gebracht. Ganz wichtig ist,
stellte Lilie am Beispiel der Leberrichtlinie heraus, dass diese
Ar-beiten im Rahmen eines transparenten Verfahrens stattfinden. "Nach
der ersten Lesung in der Ständigen Kommission Organtransplantation
haben wir den Richtlinienentwurf samt Be-gründung für vier Wochen auf
die Internetplattform der Bundesärztekammer gestellt, das ist im
Kommissionsstatut ausdrücklich geregelt", legte Lilie dar. Die
Öffentlichkeit hatte damit die Möglichkeit, Stellung zu den geplanten
Änderungen zu nehmen. "Damit haben wir noch viele wichtige Anregungen
bekommen, die wir in der Ständigen Kommission Organtransplantation in
mehreren Sitzungen eingehend diskutiert haben", so Lilie weiter, der
sich zuversichtlich zeigte, dass die Arbeiten an der Leberrichtlinie
bis zum Ende des Jahres abgeschlossen werden können. In diesem
Zusammenhang betonte Lilie, dass das Bundesministerium für Gesundheit
durch den Genehmigungsvorbehalt wesentlich stärker als bisher in die
Richtliniengebung eingebunden ist und dadurch seine Kontrollaufgabe
bereits im Vorfeld wahrnimmt. Nach Ansicht aller
Kommissionsvorsitzenden greifen die Regelverschärfungen und Maßnahmen
für mehr Kontrolle und Transparenz in der Transplantationsmedizin und
zeigen sehr deutlich, dass die gestärkten Kontrollmöglichkeiten mehr
Transparenz schaffen und nur auf diesem Weg weiter Vertrauen
zurückgewonnen werden kann. Diesen Eindruck bekräftigte auch Prof.
Dr. Ruth Rissing-van Saan, Leiterin der Vertrauens-stelle
Transplantationsmedizin, die einen Überblick gab über die bisher 162
Eingaben an die Vertrauensstelle. Deren Aufgabe ist es, auf
vertraulicher Basis Hinweise auf Auffälligkeiten im Bereich der
Organspende und der Organtransplantation entgegenzunehmen und in
Kooperation mit der Prüfungskommission und der Überwachungskommission
zu klären. "Dabei ist auch die Möglichkeit einer anonymen
Kontaktaufnahme vorgesehen", führte Rissing-van Saan aus und hob
hervor, dass die Vertrauensstelle allen für Anfragen oder Anschreiben
offen steht und damit eine ganz wesentliche bürgernahe Funktion hat.
Patienten, Angehörige oder interessierte Bürger haben die
Möglichkeit, Fragen zu stellen, Beschwerden vorzubringen, auf
Missstände hinzuweisen oder Verbesserungsvorschläge zu machen.
Rissing-van Saan teilte mit, dass seit Anfang des Jahres 2014 auch
diverse Anfragen im Zusammenhang mit der Sicherheit der
Hirntoddiagnostik die Vertrauensstelle erreicht haben. Neben den
durch die Vertrauensstelle mit sachverständiger Unterstützung
erfolgten Stellungnahmen zu Fragen der Hirntoddiagnostik und
Stellungnahmen zu in Einzelfällen vermeintlich fehlerhaft
durchgeführter Hirntoddiagnostik haben die Überwachungs- und
Prüfungskommission deren nähere Überprüfung beschlossen. Um dem
Auftrag des Gesetzgebers und dem besonderen Informationsinteresse der
Öffentlichkeit zu entsprechen, veröffentlichen die Prüfungskommission
und die Überwachungskommission in ihrem Jahresbericht auch sämtliche
Stellungnahmen zu bisherigen Prüfungen in anonymisierter Form.
Vorgesehen ist, dass alle 48 Transplantationszentren mit ihren 141
Transplantationsprogrammen mindestens einmal in einem Zeitraum von 36
Monaten vor Ort geprüft werden.

Den Bericht 2013/2014 der Überwachungskommission und der
Prüfungskommission sowie weitere Presseunterlagen können Sie auf der
Homepage der Bundesärztekammer (www.baek.de) abrufen.



Pressekontakt:
DKG: Moritz Quiske, Tel.: 030 - 3 98 01 1021
GKV Spitzenverband: Florian Lanz, Tel.: 030 - 2062884200
BÄK: Alexander Dückers, 030 - 4004 56 700


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