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WAZ: Gesetz gegen Instinktlosigkeit. Kommentar von Tobias Blasius

Geschrieben am 22-06-2014

Essen (ots) - Es gibt politische Instinktlosigkeiten, die jedem
Klischee über raffgierige Amtsträger neue Konturen verleihen. Ein
scheidender Landrat, der sich eine halbe Million Euro
RWE-Aufsichtsratsbezüge als Ruhegeld sichern will, beschädigt nicht
nur seinen Ruf. Wie verblendet muss man nach 15 Dienstjahren sein,
dass man die üppig dotierte Mitgliedschaft im Kontrollgremium des
Energiekonzerns eigener Genialität zuschreibt und nicht dem Posten,
in den einen die Bürger gebracht haben? Die Wahl zum
Oberbürgermeister oder Landrat ist und bleibt die Eintrittskarte in
den RWE-Aufsichtsrat. Es gehört zu den Amtspflichten, die Interessen
des Konzerns im Sinne der kommunalen Anteilseigner zu vertreten. Die
sechsstelligen Summen, die für vier Sitzungen pro Jahr fließen,
gehören deshalb der Stadtkasse und damit den Bürgern. Mit welchen
Beträgen sonst "in der Wirtschaft" jongliert wird, tut nichts zur
Sache. Es ist richtig, dass Innenminister Jäger diese Auffassung
intern schon lange vertritt. Er muss nun eine rechtliche Regelung
finden, die solche politischen Instinktlosigkeiten auch ausschließt.



Pressekontakt:
Westdeutsche Allgemeine Zeitung
Zentralredaktion
Telefon: 0201 - 804 6519
zentralredaktion@waz.de


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