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Weser-Kurier: Kommentar von Ben Zimmermann zur Helmpflicht für Radfahrer

Geschrieben am 17-06-2014

Bremen (ots) - Das gestrige BGH-Urteil ist ein gutes Urteil. Es
schafft Klarheit dort, wo bislang Unklarheit herrschte. Ein
Radfahrer, so die Essenz, darf nicht bestraft werden, wenn er keinen
Helm trägt. Damit schlagen die Juristen die Hintertür zu, durch die
sich eine Helmpflicht für Radfahrer hätte einschleichen können. Und
was ist mit dem Haupteingang? Sollte nun das Verkehrsministerium
einen Vorstoß für einen Helmzwang starten? Es gibt viele gute Gründe
dafür, einen Helm zu tragen. Und es gibt wahrscheinlich genauso viele
Argumente, die gegen ein neues Gesetz sprechen. Das ist kein
Widerspruch, es sind zwei Seiten derselben Medaille. Denn jede neue
Vorschrift sollte gut begründet sein und von der Mehrheit der
Bevölkerung akzeptiert werden. Doch daran kann man zweifeln: Wenn
gerade einmal rund 15 Prozent aller Radfahrer mit Helm unterwegs
sind, hat sich der Kopfschutz offenbar noch nicht durchgesetzt. Und
es ist ja auch verständlich, dass man auf dem Weg zum Bäcker oder -
derzeit passender - zum Public Viewing den Helm als störend
empfindet. Etwas mehr Gelassenheit täte gut: Nahezu alle
Radrennfahrer tragen heute Helm, dasselbe gilt für die meisten
Kinder. Bald könnte es auch eine Mehrheit der Erwachsenen sein. Der
Helm hat also beste Chancen, sich durchzusetzen - ohne Gesetz.



Pressekontakt:
Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@Weser-Kurier.de


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