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neues deutschland: Justiz und NSA

Geschrieben am 29-05-2014

Berlin (ots) - Vor dem Bundesverwaltungsgericht blieb die
Beweislast am Kläger selbst hängen. Ohne Nachweis der eigenen
Bespitzelung könne der Rechtsstaat nichts unternehmen. Und nun die
Kehrseite der Medaille: Beim Nachweis der Bespitzelung kann der
Rechtsstaat auch nichts tun. Der Generalbundesanwalt nimmt trotz
flächendeckender Bespitzelung durch NSA und britischen Geheimdienst
keine Ermittlungen auf. Kann er angeblich nicht, weil er an keine
beweiskräftigen Fakten herankommt. Dies ist eine hochamtliche
Kapitulationserklärung, die Bespitzelung wird ja nicht bezweifelt.
Das heißt dann wohl zugleich für beide obige Fälle, dass der
Rechtsstaat erst dann Rechtsstaat werden kann, wenn ihm die
Rechtsverletzungen mundgerecht zur wohlwollenden Verdauung serviert
werden. Vom System der Gewaltenteilung bliebe dann nicht viel - denn
geteilte Macht heißt ja nicht »verschenkte« Macht. Angeblich ist die
parlamentarische Macht über Geheimdienste gerade Bedingung und
Unterschied zu Geheimdiensten in Diktaturen. Zugleich ist die
Daseinsberechtigung von Ermittlungsbehörden in Frage gestellt, deren
Aufgabe ja in der Ermittlung, nicht in der Verdauung von Fakten
besteht. Vor allem ist die Daseinsberechtigung des
Generalbundesanwalts in Frage gestellt, oder besser: die des
Amtsinhabers. Es sei denn, politischer Druck führt zu der
Kapitulation. Damit wäre dann auch eine letzte Illusion zum Teufel -
die nämlich von der Unabhängigkeit der Justiz.



Pressekontakt:
neues deutschland
Redaktion

Telefon: 030/2978-1715


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