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Jung: Schockiert über Todesurteil für Christin im Sudan

Geschrieben am 16-05-2014

Berlin (ots) - Regierung im Sudan muss Vollstreckung des Urteils
verhindern

Eine schwangere Christin ist im Sudan zum Tode verurteilt worden,
weil sie sich weigerte, ihrem Glauben abzuschwören. Hierzu erklärt
der kirchenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz
Josef Jung:

"Es ist schockierend, was dieser Frau ausschließlich wegen ihres
christlichen Glaubens im Sudan angetan wird. Hier möchte ein junger
Mensch - was bei uns eine große Selbstverständlichkeit ist - sein
Leben aufbauen und eine Familie gründen und muss dafür mit dem
eigenen Leben bezahlen. Dies ist ein abscheulicher Verstoß gegen das
Menschenrecht auf Religionsfreiheit und ist auf das Schärfste zu
verurteilen. Wir fordern daher die Regierung im Sudan auf, die
Vollstreckung des Todesurteils zu verhindern.

Es ist bedrückend, dass die Religionsfreiheit als eines der
zentralen Menschenrechte in vielen Ländern weltweit immer noch
missachtet wird, d.h. das Recht eine Religion auszuüben, diese zu
wechseln oder auch keiner Religionsgemeinschaft anzugehören. Oft wird
die Verletzung von Religionsfreiheit von anderen schweren
Menschenrechtsverletzungen begleitet - bis hin zur Verletzung des
Rechts auf Leben.

Das Urteil gegen die Christin im Sudan ist innerhalb kurzer Zeit
ein weiteres Beispiel dafür, dass gerade die Gruppe der Christen
weltweit bedrängt und verfolgt wird. In Nigeria sind 200 Mädchen
christlichen Glaubens in den Fängen der Terrorsekte Boko Haram Opfer
fanatischer Moslems.

Die Einhaltung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit gilt
selbstverständlich für alle Religionen weltweit. Wir als
CDU/CSU-Bundestagsfraktion sehen es als eine unserer primären
Aufgaben, mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln - gerade auch
im internationalen Kontext - immer wieder darauf hinzuweisen und an
einer Verbesserung der Situation mitzuwirken."

Hintergrund:

Für die in der sudanesischen Hauptstadt Khartum zum Tode
verurteilte Christin Mariam Yahya Ibrahim Ishag wurden gleich zwei
aus der Scharia abgeleiteten Begründungen für ihre Verurteilung
herangezogen: ihre Hinwendung zum christlichen Glauben und die
Hochzeit mit einem ebenfalls christlichen Ehemann, was automatisch
mit Ehebruch gleichgesetzt wird.

Ibrahim Ishag ist seit Februar dieses Jahres zusammen mit ihrem
ersten Kind, einem 20 Monate alten Jungen namens Martin, in einem
Frauengefängnis in Khartum inhaftiert. Die mit ihrem zweiten Kind im
achten Monat schwangere Frau soll nach der Entbindung hingerichtet
werden. Zahlreiche westliche Botschaften in Khartum haben bisher
vergeblich gegen das Urteil protestiert.



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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