| | | Geschrieben am 24-04-2014 Märkische Oderzeitung: Kommentarauszug zu Entschädigungsansprüchen für Opfer von DDR-Kinderheimen
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 Frankfurt/Oder (ots) - Für ehemalige Insassen von
 DDR-Kinderheimen, vor allem der berüchtigten Jugendwerkhöfe, naht der
 Stichtag Ende September. Bis dahin müssen eventuelle Ansprüche
 angemeldet sein, um Entschädigungsleistungen aus dem entsprechenden
 Fonds erhalten zu können. Gerade bei ehemaligen Heimkindern, bei
 denen es ein großes Maß an Verdrängung gibt, besteht die Gefahr, dass
 die Frist ungenutzt verstreicht. Daran können letztlich auch Appelle
 und Aufrufe, die entsprechenden Anträge jetzt zu stellen, nichts
 ändern. Es wäre deshalb gut, wenn Regularien getroffen werden, um
 auch nach dem 30. September Einzelfälle noch einmal einer Prüfung
 unterziehen zu können. Große haushaltsrelevante Erschütterungen
 dürften ihre Ansprüche  - wenn der 200-Millionen-Euro-Fonds
 abgearbeitet ist - nicht mehr auslösen.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Märkische Oderzeitung
 CvD
 
 Telefon: 0335/5530 563
 cvd@moz.de
 
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