| | | Geschrieben am 22-04-2014 Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Vorratsdatenspeicherung/Strobl/CDU
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 Stuttgart (ots) - Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes
 zur Vorratsdatenspeicherung ist die Versuchung groß, in politische
 Lethargie zu verfallen. Die große Koalition sollte dieser Versuchung
 nicht nachgeben. Der Richterspruch aus Luxemburg verurteilt sie
 keineswegs zur Tatenlosigkeit. Er ist entgegen landläufiger Deutungen
 auch nicht als pauschales Veto gegen Vorratsdatenspeicherung zu
 verstehen.
 
 Die brisante Angelegenheit einfach zu den Akten zu legen und
 abzuwarten, bis Brüssel eine neue Richtlinie entworfen hat, hieße,
 Terroristen, Mafiosi und Kinderpornohändlern kampflos das Feld zu
 überlassen. Ohne Vorratsdatenspeicherung riskieren diese Herrschaften
 wenig, wenn sie via Handy oder Internet Verbrechen organisieren. Die
 Richter in Luxemburg und Karlsruhe haben aufgezeigt, in welchen
 Grenzen die virtuelle Kommunikation überwacht werden könnte. Unter
 strikten Auflagen wäre das möglich - und geboten.
 
 
 
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