| | | Geschrieben am 18-04-2014 Südwest Presse: Kommentar zu Hartz IV
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 Ulm (ots) - Es ist nicht der erste Versuch der Bundesagentur für
 Arbeit, Hartz-IV-Leistungen für Selbstständige zu begrenzen. Das
 Argument, man könne zum Scheitern verurteilte Geschäftsideen doch
 nicht dauerhaft aus Steuermitteln unterstützen, taucht alle Jahre
 wieder auf - und klingt zunächst auch überzeugend. Wenn manche
 Selbstständige unter dem Strich nur 100 oder 200 Euro pro Monat
 erwirtschaften, muss die Frage erlaubt sein, ob ihr Konzept einfach
 nicht taugt. Oder ob die Betriebsausgaben, die den Gewinn so sehr
 schmälern, im Einzelfall zu verschwenderisch sind. Dass sich die
 Bundesregierung bislang nicht an eine Gesetzesänderung wagt, hat
 allerdings einen Grund. Das Sozialgesetzbuch macht bei den
 Hilfebedürftigen keinen Unterschied zwischen arbeitslos, angestellt
 oder selbstständig. Das Grundgesetz, aus dem sich das Recht auf ein
 Existenzminimum ableitet, erst recht nicht. Anspruch auf Hartz IV
 haben schlichtweg alle, deren Einkommen nicht ausreicht, den
 Lebensunterhalt zu sichern. Mit welcher rechtlichen Begründung könnte
 der Gesetzgeber hier eine Gruppe ausschließen, ohne früher oder
 später vor Gericht Schiffbruch zu erleiden? Auch das Argument der
 Bundesagentur, sich von zu viel Bürokratie entledigen zu wollen,
 hinkt. Bei einem großen Teil der Aufstocker handelt es sich
 schließlich um Angestellte, nicht um Selbstständige. Bei ihnen muss
 der Hartz-IV-Satz genauso individuell berechnet werden. Wie in den
 vergangenen Jahren dürfte der Vorstoß also wieder in der Schublade
 verschwinden. Nächstes Jahr an Ostern sollte Agenturvorstand Heinrich
 Alt ein frischeres Ei legen.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Südwest Presse
 Ulrike Sosalla
 Telefon: 0731/156218
 
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