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Mittelbayerische Zeitung: Sichtschutz / Europas Gerichtshof stoppt die maßlose Vorratsdatenspeicherung und gibt den Menschen Vertrauen. Leitartikel von Holger Schellkopf

Geschrieben am 08-04-2014

Regensburg (ots) - Es ist das, was man eine klare Ansage nennt.
Der Europäische Gerichtshof hat die EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung geradezu in der Luft zerrissen. Die Richter
haben, ähnlich wie schon vor längerem das Bundesverfassungsgericht,
den Politikern deutlich gemacht, dass Schluss sein muss mit der
maßlosen und unkontrollierten Datensammelei bis zum
Sanktnimmerleinstag. Sie haben keinen Zweifel gelassen, dass die
Menschen in Europa nicht mehr dauerhaft unter Generalverdacht
gestellt werden dürfen. Denn nichts anderes steht hinter der seit
einigen Jahren geltenden Praxis der Vorratsdatenspeicherung. Der
Anruf beim Arzt, die privaten SMS unter Freunden, die
Journalistenanfrage per Mail an einen Informanten - all dies kann
noch Monate später von Ermittlern ohne größere Schwierigkeiten
nachvollzogen und verwertet werden. Wie immer in solchen Fällen wird
versucht, das vermeintliche Super-Argument "wer nichts zu verbergen
hat, braucht nichts zu befürchten" in Stellung zu bringen. In
Wahrheit ist dies aber nicht mehr als gefährlicher Unsinn. Nicht
zuletzt die Enthüllungen rund um die NSA-Affäre haben deutlich
gemacht, dass gerade Geheimdienste häufig auf sehr unkonventionelle
Weise miteinander kooperieren und dabei selbst Informationen
austauschen, die sie eigentlich gar nicht besitzen dürften. Es
braucht nicht viel Phantasie für die Vorstellung, wie schnell in
nicht wenigen Ländern zum Beispiel regierungskritische Journalisten
in massive Bedrängnis kommen können, wenn auf gleiche Weise die
bisher legal gespeicherten Informationen ausgetauscht werden. Das
eigentliche Problem der Vorratsdatenspeicherung lässt sich aber noch
viel leichter illustrieren. Im Grunde ist die bisherige Methode
nichts anderes, als wären in jedem Wohnraum, jedem Büro, jeder Praxis
Kameras angebracht, die alles und jeden aufzeichnen. Begründung: Es
könnte ja irgendjemand mal irgendwo etwas Ungesetzliches tun. Man
müsste schon über ein ausgeprägtes Maß an Exhibitionismus verfügen,
um sich in so einer Situation nicht äußerst unangenehm beobachtet und
im eigenen Leben massiv eingeschränkt zu fühlen. Wie sehr diese Form
der digitalen Dauerbeobachtung schon heute die Menschen beeinflusst,
haben einige US-Studien zu den Entwicklungen in der Post-Snowden-Ära
nachgewiesen. Dabei zeigt sich eine Reihe von schleichenden
Verhaltens-Veränderungen. Die Palette reicht dabei von der
Selbstzensur bei Suchmaschinen-Anfragen über die sichtbar gesunkene
Frequentierung bei Beratungshotlines bis hin zu einer sprunghaften
Zunahme bei der Nutzung von Anonymisierern und ähnlichen technischen
Tools. Eine weitere Erkenntnis mit Blick auf die Pressefreiheit:
Menschen, die als Quelle für wichtige Informationen dienen könnten,
sind seltener bereit, sich mit Journalisten in Verbindung zu setzen.
All dies macht deutlich, wie wichtig die Entscheidung des
Gerichtshofes war. Wie wichtig es ist, einen rechtlichen Sichtschutz
vor der dauerhaften Ausspähung zu installieren. Klar ist aber auch,
dass ein solcher Sichtschutz nicht dazu missbraucht werden darf, um
kriminelle Machenschaften zu verbergen. Auch dies ist in dem Urteil
zweifelsfrei festgehalten. Der zugegeben nicht gerade einfache
Auftrag der Richter für die Politik besteht schlichtweg darin, jetzt
endlich die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Dabei muss
gewährleistet werden, dass die Ermittler über die notwendigen
Werkzeuge verfügen - ohne dafür Grundrechte außer Kraft zu setzen,
ohne dafür dauerhafte Überwachung zu installieren, ohne dafür
unbescholtene Bürger als grundsätzlich Verdächtige zu behandeln.



Pressekontakt:
Mittelbayerische Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 941 / 207 6023
nachrichten@mittelbayerische.de


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