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Solarwirtschaft zum heutigen EEG-Kabinettsbeschluss: Klimasünder werden entlastet - Klimaschützer abkassiert / Nachbesserungen von Bundestag und Bundesrat gefordert

Geschrieben am 08-04-2014

Berlin (ots) - Auf scharfe Kritik aus der Solarwirtschaft stößt
die heute von der Bundesregierung beschlossene Reform des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Neufassung konterkariere die
Klimaschutzziele, weil ein Großteil künftiger Betreiber von
Solarstromanlagen finanziell mit der EEG-Umlage belastet werden soll,
während relevante Teile der Industrie weitgehend von den Kosten der
Energiewende befreit werden, selbst wenn sie klimaschädlichen
Kohlestrom verbrauchen. Dies werde die Energiewende ausbremsen und
keinesfalls preiswerter machen. Der Verband appelliert an Bundestag
und Bundesrat, die geplante Energiewende-Abgabe für solare
Selbstversorger schnell wieder aus dem Gesetzesentwurf zu streichen.

Das Regierungsvorhaben, künftig kleine und mittelständische
Unternehmen sowie Mieter zur Kasse zu bitten, wenn sie ihren Strom
umweltfreundlich aus Solaranlagen für den Eigenverbrauch selbst
erzeugen wollen, stößt auch bei Verbraucher- und Umweltschützern
zunehmend auf Widerspruch. Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des
Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) kritisiert: "Mit
Klimaschutz hat dieses Gesetz kaum noch etwas zu tun. Klimasünder
werden großzügig entlastet, Klimaschützer hingegen zur Kasse gebeten.
Wer Klimaschutz bestraft, wird wenig später die Energiewende zu Grabe
tragen."

Die geplante Kostenbelastung solaren Eigenverbrauchs mit der
EEG-Umlage ab dem 1. August 2014 würde nach Angaben der
Solarwirtschaft dazu führen, dass sich die Mehrzahl künftiger
Photovoltaik-Vorhaben nicht mehr rechne. Auch die Markteinführung
weiterer wichtiger Energiewende-Bausteine, der Speichertechnologien
und der Elektromobilität, werde durch die geplante Ökostrom-Abgabe
massiv behindert.

Die starke Förderabsenkung für neue Solarstromanlagen hatte in den
vergangenen Jahren dazu geführt, dass sich Solarstromanlagen in der
Regel nur noch dann rechne, wenn sie für den Eigenbedarf produzieren
und damit den Strombezug vom Energieversorger ersetzen. Die solare
Eigenstromerzeugung ist deshalb vielen Energieversorgern zunehmend
ein Dorn im Auge.

HINTERGRUND Der Kabinettsentwurf zur EEG-Novelle sieht vor, ab
1.8.2014 den Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms in den
meisten Fällen mit 50 Prozent der EEG-Umlage finanziell zu belasten.
Das entspricht derzeit rund 3,1 Cent je Kilowattstunde (kWh). Mieter,
die ihren Solarstrom vom Dach des Vermieters beziehen, sollen sogar
100 Prozent der EEG-Umlage zahlen (derzeit 6,24 Cent je kWh).
Eigenstromerzeuger aus besonders energieintensiven Betrieben, aus dem
Bergbau und dem verarbeitenden Gewerbe sollen hingegen lediglich 15
Prozent der EEG-Umlage abführen (rd. 0,94 Cent je kWh), auch wenn sie
ihren Strom in der Regel aus fossilen Kohle- oder Gaskraftwerken
beziehen. Von der Belastung mit der EEG-Umlage werden nach ersten
Schätzungen des BSW-Solar über zwei Drittel des deutschen
Solarmarktes betroffen sein. Lediglich Betreiber von
Photovoltaik-Kleinstanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWp -
das klassische Eigenheim-Segment - sollen von der Öko-Abgabe
weiterhin befreit bleiben. Diese machten im letzten Jahr jedoch
lediglich knapp ein Fünftel der neu installierten Leistung aus. Im
verbleibende Anlagensegement der großen Solarkraftwerke spielt der
Eigenverbrauch keine Rolle.



Pressekontakt:
PRESSEKONTAKT
Eva Bretschneider
Stellvertretende Pressesprecherin
Bundesverband Solarwirtschaft e.V.
Friedrichstraße 78
10117 Berlin
presse@bsw-solar.de
Telefon: 030 / 29 777 88-30


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