| | | Geschrieben am 02-04-2014 Westfalenpost: Das Streikrecht darf nicht eingeschränkt werden / Kommentar von Rolf Hansmann über den Piloten-Streik bei der Lufthansa
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 Hagen (ots) - Natürlich ist es für betroffene Passagiere
 ärgerlich, wenn ihr Lufthansa-Flug wegen streikender Piloten
 annulliert wird. Oder wenn die Kranich-Linie in dem hart umkämpften
 Markt in punkto Finanzen und Image kräftig Federn lassen muss.
 Dennoch ist es nicht angebracht, eine Neid-Debatte über vermeintlich
 Besserverdienende in den Flugzeug-Cockpits zu eröffnen oder
 politische Forderungen nach Änderungen im Streikrecht zu stellen. Das
 Streikrecht ist im Grundgesetz verankert. Punkt. Fast könnte man
 meinen, dass der Arbeitskampf der Spartengewerkschaft
 "Pilotenvereinigung Cockpit" manchen Politikern (und Arbeitgebern)
 gerade recht kommt. Sie schreien populistisch nach einer gesetzlichen
 Regelung zur Tarifeinheit. Sie wollen, dass in jedem Betrieb nur noch
 ein von der mitgliederstärksten Gewerkschaft abgeschlossener
 Tarifvertrag anzuwenden ist, und fordern damit nichts anderes als
 eine Einschränkung des Streikrechts. Auf Piloten lastet eine hohe
 Verantwortung gegenüber den Passagieren. Dass gerade von den
 Flugkapitänen öffentlichkeitswirksam Solidarität mit den (von
 Arbeitgebern) schlecht(er) bezahlten Kollegen des Luftfahrt-Konzerns
 eingefordert wird, ist keiner Logik geschuldet. Das Grundgesetz hat
 Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden das Recht zugeschrieben, frei
 von staatlichen Eingriffen Tarifverträge abzuschließen. Die
 Tarifautonomie hat sich in der Geschichte der Bundesrepublik
 Deutschland bewährt. Diese Balance darf nicht wegen Streiks einiger
 weniger kleiner Einzelgewerkschaften in Frage gestellt werden.
 
 
 
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 Redaktion
 
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