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Rheinische Post: Klares Urteil - warum nicht auch zur EZB? Kommentar Von Antje Höning

Geschrieben am 18-03-2014

Düsseldorf (ots) - Es war die größte Klage, die je in Karlsruhe
eingereicht wurde: 37.000 Bürger hatten gegen den Euro-Rettungsschirm
ESM geklagt. Die schiere Menge hätte die Verfassungsrichter durchaus
beeindrucken können; sie haben schon manches Urteil gefällt, das zur
Freude von AfD und anderen Europa-Gegnern die Rettungspolitik
erschwert. Doch gestern sprachen die Richter ein klares Urteil: Der
ESM ist mit dem Grundgesetz vereinbar, der Bundestag ist hinreichend
eingebunden, einen Blanko-Scheck hat Deutschland nicht ausgestellt.
Ein gutes Urteil für die Euro-Zone, ein Urteil, das Vertrauen an den
Finanzmärkten stiftet. Eine ähnliche Klarheit hätte man sich von
Karlsruhe auch bei der Klage gegen die Europäische Zentralbank (EZB)
gewünscht. Doch hier kniffen im Januar die Richter. Sie machten zwar
klar, dass sie den Ankauf von Anleihen klammer Staaten für unzulässig
halten, scheuten aber ein entsprechendes Urteil und verwiesen den
Fall an den Europäischen Gerichtshof. Damit machten sich die Richter
klein und stahlen sich aus der Verantwortung für eine womöglich
unpopuläre Entscheidung. Bei aller gebotenen Wachsamkeit: Für die
Euro-Rettung ist die EZB-Politik viel bedeutender als der nun
abgesegnete ESM.



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621


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