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Öltank gehört zum Haus / Bundesgerichtshof musste Grundsatzentscheidung treffen (FOTO)

Geschrieben am 03-03-2014

Berlin (ots) -

Normalerweise sollte es keine Frage sein, dass der Öltank -
rechtlich gesehen - ein fester Bestandteil einer Immobilie ist. Das
ist schon deswegen so, weil er häufig in den Kellerräumen des Hauses
eingebaut ist. Doch was ist eigentlich davon zu halten, wenn der
Öltank in einiger Entfernung zum Anwesen im Garten vergraben ist? Mit
diesem Problem mussten sich die höchsten deutschen Richter befassen.
Der Hintergrund: Nach einer Grundstücksteilung befand sich der nicht
mehr genutzte Tank plötzlich auf einem fremden Anwesen. Die neuen
Eigentümer drängten auf dessen Entfernung durch den ursprünglichen
Eigentümer, denn der Tank sei trotzdem noch ein Bestandteil der
Immobilie. So lautete nach Information des Infodienstes Recht und
Steuern der LBS denn auch das abschließende Gerichtsurteil in dieser
Sache. Der Kläger könne "sein Grundstück in dem Bereich, in dem der
Öltank vergraben ist, nicht mehr nach Belieben nutzen". Deswegen
müsse der beklagte Alteigentümer für die Entsorgung aufkommen.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 263/11)



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de


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