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EU muss Menschenrechtsverletzungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten verurteilen

Geschrieben am 26-02-2014

Beirut (ots) - Das Gulf Centre of Human Rights möchte die
Europäische Union an ihr Engagement für Menschenrechte erinnern. In
Anbetracht der Tatsache, dass das Europäische Parlament am
Donnerstag, den 27. Februar, darüber entscheidet, ob die Vereinigten
Arabischen Emirate (VAE) dem Schengener Abkommen beitreten dürfen,
besteht begründeter Zweifel daran, dass Menschenrechte in dieser
Institution weiterhin an erster Stelle stehen.

"Als in der Region tätige Menschenrechtsorganisationen erwarten
wir von der EU zum Thema Menschenrechtsverletzungen in repressiven
Ländern wie den VAE eine klare Aussage. Die EU muss ihren
Verpflichtungen hinsichtlich Förderung und Schutz der Menschenrechte
sowie Demokratie in den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens in
vollem Umfang nachkommen", erklärt Khalid Ibrahim, Co-Director des
Gulf Centre for Human Rights.

"Passivität ist bei Machthabern von Ländern wie den VAE keine
Alternative", sagt Khalid Ibrahim. Die EU sollte gemäß der
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. Oktober 2012 zur
Verschlechterung der Menschenrechtslage in den VAE handeln, in der
sie "sich erheblich besorgt über Angriffe auf und Unterdrückung und
Einschüchterung von Menschenrechtsschützern, politischen Aktivisten
und Akteuren der Zivilgesellschaft in den Vereinigten Arabischen
Emiraten (VAE), die friedlich ihre grundlegenden Rechte auf Meinungs-
und Versammlungsfreiheit ausüben" zeigte und die Staatsorgane
aufforderte, "die gegenwärtigen harten Gegenmaßnahmen unverzüglich zu
beenden" sowie "die Freilassung sämtlicher aus Gründen der
Weltanschauung inhaftierten Personen und sämtlicher Aktivisten,
einschließlich der Menschenrechtsschützer" forderte.

Die Behörden der VAE scheinen jedoch auch nach nun über einem Jahr
keine Bereitschaft zu zeigen, auf die internationalen Anliegen
einzugehen. Das Gulf Centre of Human Rights beobachtete im letzten
Jahr eine verstärkte Unterdrückung von Menschenrechtsschützern und
-aktivisten in den VAE, was zur Festnahme und Inhaftierung dutzender
Bürger, darunter Juristen und Wissenschaft-ler, führte. Die
bestehenden gravierenden Einschränkungen der Meinungs- und
Vereinigungsfreiheit wurden durch die Einführung neuer
Rechtsvorschriften zur Drosselung der Nutzung von Internet und
Social-Media-Netzwerken durch Menschenrechtsschützer und -aktivisten
verstärkt.

"Wir bedauern, dass es der EU nicht in vollem Umfang gelungen ist,
die Menschenrechte in sämtliche EU-Richtlinien und -Maßnahmen im
Hinblick auf die VAE zu integrieren, und falls diese Woche zugunsten
der Befreiung von der Visumspflicht im Rahmen von Schengen abgestimmt
werden sollte, könnte dies von den Machthabern der VAE leicht als
Unterstützung ihrer massiven Menschenrechtsverletzungen, die seitens
der internationalen Menschenrechtsbewegung gut dokumentiert sind,
interpretiert werden", folgert Khalid Ibrahim.

Das Gulf Centre of Human Rights drängt die EU-Institutionen und
EU-Mitgliedsstaaten dazu, nachhaltig, gemeinsam und öffentlich von
den VAE die unverzügliche und bedingungslose Freilassung aller
inhaftierten Menschenrechtsschützer und -aktivisten zu verlangen.
Darüber hinaus sollten die VAE unter allen Umständen gewährleisten,
dass jeder Menschenrechtsschützer in den VAE seinen rechtmäßigen
Menschenrechtsaktivitäten nachgehen kann, ohne Angst vor Repressalien
und frei von allen Beschränkungen, einschließlich gerichtlicher
Schikanen.

Rückfragehinweis:
Khalid Ibrahim
Co-Director
Gulf Centre for Human Rights
Tel.: +961 70159552
Khalid@gc4hr.org

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/16379/aom

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