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Streaming-Dienste auf dem Vormarsch

Geschrieben am 07-02-2014

Hamburg (ots) - Im COMPUTER BILD-Test: sechs Streaming- und fünf
Download-Dienste / Spotify Testsieger bei den Streaming-Anbietern,
Amazon vorne bei den Download-Diensten / Lückenhafte Schutzfilter:
Nazilieder bei mehreren Diensten

Songs kaufen oder leihen? Diese Frage stellt sich Musikfans, die
sich übers Internet legal mit Nachschub versorgen wollen. Welche Vor-
und Nachteile beide Varianten haben, zeigt ein Test der
Fachzeitschrift COMPUTER BILD von sechs bekannten Streaming- und fünf
Download-Diensten (Heft 5/2014, ab Samstag am Kiosk).

Streaming-Dienste wie Spotify sind beliebt: Um mehr als 38 Prozent
stieg laut Bundesverband Musikindustrie e.V. der Umsatz 2012 im
Vergleich zum Vorjahr. Ein Grund ist wohl das gute
Preis-Leistungsverhältnis beim Musikverleih, denn es gibt Zugang zu
Millionen Titel für knapp 10 Euro pro Monat. Nach der Kündigung des
Abos ist die Musik jedoch weg. Dagegen lassen sich bei Download-Shops
wie iTunes oder Musicload Titel herunterladen und speichern, auf CD
brennen oder aufs Smartphone überspielen. Das ist teurer: Zwischen 69
Cent und 1,30 Euro werden pro Titel oder etwa 12 Euro pro Album
fällig.

Den Testsieg bei den Streaming-Diensten sicherte sich mit großem
Abstand Spotify (Testergebnis: 2,70) dank großer Auswahl und bequemer
Bedienung. Google All-inclusive (Testergebnis: 3,28) punktete zwar
mit einem noch größeren Musikangebot, musste aufgrund spärlicher
Abspielmöglichkeiten jedoch Abzüge in Kauf nehmen: Browser, Android-
und Apple-Handys - das war's. Download-Testsieger wurde Amazon
(Testergebnis: 2,27) mit hauchdünnem Vorsprung vor iTunes
(Testergebnis: 2,28): Die Auswahl bei Amazon ist ebenfalls groß, die
Bedienung sehr einfach, und die Preise sind überwiegend günstig. Für
Alben ist aber eine Download-Software nötig, die manchmal etwas hakt.

Der COMPUTER BILD-Test hatte noch eine unangenehme Überraschung
parat: Die Tester stießen bei mehreren Diensten auf Lieder
rechtsextremer Bands und Musiker. Zudem entdeckten sie bei zwei
Streaming-Anbietern die hierzulande verbotene NSDAP-Hymne "Die Fahne
hoch!", bekannt als Horst-Wessel-Lied. Immerhin entfernten alle
Anbieter die beanstandeten Songs, kurz nachdem COMPUTER BILD sie
darauf hingewiesen hatte. Dennoch: Die Filter der Anbieter sollten
dringend nachgebessert werden.

Fazit: Wer einen speziellen Musikgeschmack hat, wird bei
Download-Shops häufiger fündig, Streaming-Dienste eignen sich
besonders für Dauerhörer, die abwechslungsreiche Musik wollen. In den
meisten Musikfans stecken jedoch beide Typen. Dann spricht nichts
dagegen, die Vorteile beider Welten zu prüfen - alle
Streaming-Dienste bieten Gratis-Testphasen an.

COMPUTER BILD im Internet: www.computerbild.de

Meldungen sind mit Quellenangabe "COMPUTER BILD" zur
Veröffentlichung frei



Pressekontakt:

Redaktions-Ansprechpartner: Jan Bruns, Tel. 040/347-29185 - auch für
Radio-Interviews via Audiocodec in Studioqualität oder per Telefon.

Rückfragen? Anruf genügt:
René Jochum
Communication Consultants GmbH
Tel. 0711.97893.35
Fax 0711.97893.55
E-Mail: computerbild@postamt.cc


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